Frankfurt soll für alle nutzbar sein.

Wir bauen inklusive Spielplätze und beraten Familien. Seit 2019, in jedem Alter, mit jeder Behinderung.

Drei Jugendliche fahren auf dem Rolli-Karussell am Goetheturm, der Hintergrund verwischt in der Drehung. Einer von ihnen trägt einen Gehörschutz.

Für wen wir da sind

  • Menschen mit körperlichen Behinderungen, Rollstuhlnutzende, Menschen mit Prothesen
  • blinde und sehbehinderte Menschen
  • gehörlose und schwerhörige Menschen
  • neurodivergente Menschen (ADHS, Autismus, Legasthenie, Dyskalkulie)
  • Menschen mit Lernschwierigkeiten
  • Menschen mit chronischen und unsichtbaren Erkrankungen
  • Kinder, Erwachsene und ältere Menschen gleichermaßen

Wir benennen die Gruppen einzeln, weil Sammelbegriffe und Sammelsymbole die meisten davon unsichtbar machen.

Das Vereinszeichen von KIAN e.V.: acht unterschiedliche Formen, gleich groß im Kreis angeordnet.

Acht Formen, keine wie die andere, keine größer als die andere. Erst zusammen ergeben sie einen Kreis. Das ist unser Zeichen und unsere Haltung.

Ein Kind, ein Spielplatz, ein Verein

Kian, der Sohn des Gründers Amir Emdadi, ist der Auslöser und der Namensgeber. Was in der eigenen Familie anfing, wurde 2019 ein Verein: erst Rollstuhl-Schaukeln an zwei Frankfurter Schulen, dann Rolli-Karussells in den Parks der Stadt.

Elf Projekte sind umgesetzt, drei sind in Planung. Sie bleiben der Beleg für unsere Arbeit. Sie sind nicht mehr ihre Definition.

Der Vorstand

Alle neun arbeiten unentgeltlich. Es gibt keine Geschäftsstelle und keine Gehälter, die Ressorts sind trotzdem klar verteilt. Für Partner heißt das: Sie sprechen direkt mit der Person, die das Thema verantwortet.

Gründungsmitglieder

Portrait von Amir Emdadi

Vorstandsvorsitzender · Gesamtleitung, Strategie

Amir Emdadi

Vater von Kian, dem Namensgeber des Vereins. Initiator von inKlusIAN und Motor der Projekte. Er kennt den Alltag mit Barrieren aus erster Hand.

„Deshalb ist es so wichtig, dass Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam aufwachsen, spielen und lernen.“

a.emdadi@kian-organisation.de

Portrait von Marko Spänle

Stellvertretender Vorsitzender · Projektsteuerung

Marko Spänle

Begleitet den Verein seit Stunde null. Sein juristisches Know-how trug die Vereinsgründung; heute steuert er Projekte und Partnerschaften.

m.spaenle@kian-organisation.de

Portrait von Emel Akca

Schatzmeisterin · Finanzen, Spenden

Emel Akca

Mutter von Kian, engagiert sich für inklusives Lernen und unterstützt andere Eltern, vor allem alleinerziehende Mütter.

„Vor allem die vielen alleinerziehenden Mütter brauchen unseren Support. Auch moralisch.“

e.akca@kian-organisation.de

Portrait von Natali Rosini

Leitung Öffentlichkeitsarbeit · Presse, Marketing

Natali Rosini

Sorgt dafür, dass aus jedem gebauten Spielgerät auch eine Geschichte wird, die in der Stadt ankommt.

„Ich wünsche mir, dass mein Kind ohne Vorurteile und mit offenem Geist durchs Leben geht.“

n.rosini@kian-organisation.de

Weiterer Vorstand

Unsere gebaute Bilanz.

11

realisierte Projekte in Frankfurt, von Schulhöfen bis zu öffentlichen Parks.

100 %

der zweckgebundenen Spenden fließen direkt in das jeweilige Projekt.

3

weitere Projekte sind vollständig geplant (inKlusIAN, Fritz-Tarnow-Straße, Lohrberg).

78

umgebaute Badezimmer seit Eröffnung der Beratungsstelle 2023.

Seit 2023

Beratungsstelle für Inklusion und Teilhabe für Familien und Senioren.

e. V.

eingetragen und gemeinnützig, Amtsgericht Frankfurt am Main, VR 16487.

Diese Zahlen umfassen alle Behinderungsarten, nicht nur körperliche

Wer nur an Rollstühle denkt, sieht einen Bruchteil. In der amtlichen Statistik stehen Sehbehinderung, Gehörlosigkeit, chronische Erkrankungen und Lernschwierigkeiten in derselben Zahl.

7,8 Mio.

Menschen mit Behinderung leben aktuell in Deutschland.

9,4 %

der Gesamtbevölkerung in Deutschland sind Menschen mit Behinderung.

18,75 %

Anstieg der Zahl der Menschen mit Behinderung seit 1995.

30 %

der Bevölkerung sind indirekt betroffen, als Angehörige oder Pflegende.

2019 bis heute: elf umgesetzt, drei in Planung

  1. 2019Erste Rollstuhl-Schaukeln an der Viktor-Frankl-Schule und Martin-Buber-Schuleumgesetzt
  2. 2020Plakatkampagne „War es deine Flasche?“, COVID Kit und Christmas Kitumgesetzt
  3. 2021Rolli-Karussells am Goetheturm, Seehofpark und Grüneburgparkumgesetzt
  4. 2022Günthersburgpark, Hafenpark und Kätcheslachpark am Riedbergumgesetzt
  5. 2023Beratungsstelle für Inklusion eröffnet, 78 Badumbauten und persönliche Hilfenlaufend
  6. 2025inKlusIAN, Fritz-Tarnow-Straße und Lohrbergin Planung

Fünf Wege, Barrieren abzubauen.

Inklusive Spiel- und Bewegungsräume

Rollstuhl-Karussells, Schaukeln und Wasserspiele auf öffentlichen Spielplätzen und Schulhöfen.

Barrierefreiheit über Mobilität hinaus

Taktile Leitlinien für Sehbehinderte, reizarme Zonen für Neurodivergente und Leichte Sprache.

Beratungsstelle für Inklusion

Kostenlose Hilfe für Familien und Senioren bei Badumbauten, Anträgen und Widersprüchen.

Inklusionsberatung für Unternehmen

Prüfung von Bauplanungen vor dem Bau, Sensibilisierung von Teams und barrierefreie Arbeitsplätze.

Aufklärung und Netzwerkarbeit

Aktionen im Stadtraum, Pressearbeit und Kooperationen mit Politik und Wirtschaft.

Leuchtturmprojekt · inKlusIAN

Das inklusive Teilhabezentrum für Frankfurt.

Nach zweieinhalb Jahren Planung steht das Konzept: ein europaweit einzigartiges Zentrum für Inklusion, Teilhabe und Begegnung. Auf einem zusammenhängenden Gelände entstehen ein barrierefreier Indoor- und Outdoor-Erlebnispark und alle Angebote, die Familien, Menschen mit Behinderung, Senioren und Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im Alltag brauchen. Aktuell suchen wir dafür das passende Grundstück.

Projekt-Broschüre herunterladen (PDF)
inKlusIAN – Für alle Kinder: Der erste Inklusions In- & Outdoor Spielpark Deutschlands

inKlusIAN: Das inklusive Teilhabezentrum · KIAN e.V.

Alles an einem Ort – statt zehn Adressen

Heute müssen Familien mit Kindern mit Behinderung oft ein Dutzend verschiedene Stellen aufsuchen: Spielplatz, Therapie, Bürgeramt, Beratung, Hort und Facharztpraxen liegen über die ganze Stadt verteilt. inKlusIAN bringt diese Bereiche erstmals an einem einzigen barrierefreien Standort zusammen – Freizeit, Gesundheit, Bildung, Verwaltung und soziale Teilhabe unter einem gemeinsamen Dach.

Die vier Säulen des Zentrums

Säule 1

Freizeit, Spiel & Begegnung

Drinnen und draußen gemeinsam spielen, verweilen und stärken.

  • Spielen drinnen & draußen: Großer Indoor-Spielpark und barrierefreier Outdoor-Bereich mit Rollstuhl-Karussells, inklusiven Schaukeln und Wasserspielen.
  • Bewegung & Sinne: Barrierefreier Rollstuhl-Basketball-Court, Sinnes- und Erlebnisbereiche für alle Altersgruppen und Fähigkeiten.
  • Familienrestaurant & Café: Vollständig barrierefreies Herzstück mit Außenterrasse mit Blick auf den Spielpark und echten Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung.
  • Kinderbetreuung & Hort: Inklusiver Hort für Betreuung vor und nach der Schule, Hausaufgabenbetreuung und Ferienprogramme als spürbare Entlastung für Eltern.
Säule 2

Therapie, Medizin & Rat Tür an Tür

Aus einer kräftezehrenden Terminkette wird ein machbarer Vormittag.

  • Gesundheitszentrum: Praxen für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Frühförderung, Kindertherapie, psychologische Beratung, Autismustherapie und Epilepsieberatung.
  • Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ): Angesiedelte Facharztpraxen (Kinderheilkunde, Neurologie, Orthopädie, Sozialpädiatrie, Schmerztherapie).
  • Fachlicher Mehrwert: Weil Therapeuten, Ärzte und Berater Tür an Tür arbeiten, sprechen Fachkräfte direkt miteinander – keine verlorengegangenen Informationen mehr.
  • Familiengerechter Alltag: Therapie am Vormittag, Beratungstermin danach, während das Geschwisterkind beaufsichtigt im Park spielt.
Säule 3

Beratung & Integriertes Bürgerbüro

Bürokratische Hürden abbauen und kurze Amtswege schaffen.

  • Zentrales Beratungszentrum: Gebündelte Hilfe an einer Stelle: Pflegeberatung, Behindertenrecht, Sozialleistungen, Familienhilfe, Krisenberatung und Wohnraumberatung.
  • Integriertes Bürgerbüro: Verkürzte Behördenwege mit Terminservice, Antragsunterstützung, Ausweis- und Meldeangelegenheiten vor Ort.
  • Digitale Behördenhilfe: Barrierefreie Unterstützung beim Ausfüllen digitaler Formulare und behördlicher Anträge.
Säule 4

Teilhabe, Arbeit & Bildung

Inklusion als gelebte Praxis im täglichen Betrieb.

  • Reguläre Arbeitsplätze mit Teilhabe: Echte Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung – im Gastronomieservice, am Empfang, in der Spielparkbetreuung und der Geländepflege.
  • Migration, Integration & Teilhabe: Eigener Bereich mit Integrationsberatung, Sprachförderung, Behördenbegleitung und interkulturellen Patenschaften.
  • Bildung & Konferenzen: Tagungs- und Workshopräume für Schulen, Vereine und Firmen, die dort tagen wollen, wo Inklusion gelebt wird.

Visualisierungen: So soll inKlusIAN aussehen

Entwurfsstand · Standortabstimmung Frankfurt

Die Bilder sind KI-generierte Entwurfsstudien, keine Fotos und keine verbindliche Architekturplanung. Sie zeigen die geplante Gesamtgestaltung: einladende Eingangssituation, barrierefreie Spielzonen unter freiem Himmel und helle, multifunktionale Innenbereiche für Therapie und Begegnung.

Visualisierung der Eingangssituation von inKlusIAN: Willkommen im KIAN für alle Kinder
Eingangssituation: Barrierefreies Willkommensportal Entwurf KI-generiert
Visualisierung der Gesamtanlage von inKlusIAN aus der Vogelperspektive mit Spielpark und Halle
Gesamtanlage: Indoor- & Outdoor-Erlebnispark Vogelperspektive KI-generiert
Visualisierung des Innenbereichs mit Empfang, Spielzonen und Therapieräumen
Innenbereich: Therapie, Ergotherapie & Familien-Lounge Innenräume KI-generiert
Visualisierung des Außengeländes mit Rollstuhl-Schaukeln und integrativem Karussell
Außenbereich: Rollstuhl-Schaukeln & Sinnesstationen Außengelände KI-generiert
Bundesweites Modellprojekt

Ein Modell, das sich übertragen lässt

inKlusIAN soll nicht nur ein Frankfurter Vorzeigeprojekt bleiben. Das Zentrum ist als skalierbares Modell für deutsche und europäische Städte konzipiert: weg von getrennten Einzellösungen, hin zu einem ganzheitlichen Ökosystem aus Freizeit, Gesundheit, Bildung, Verwaltung und Teilhabe.

Initiatoren und Beteiligte:

  • Amir Emdadi — Gründer & Vorstandsvorsitzender KIAN e.V.
  • Jumas Medoff — Vorsitzender der KAV Frankfurt, Stadtverordneter
  • PRO RETINA Deutschland e.V. — Bundesweite Patientenorganisation mit Fachexpertise für Seheinschränkungen

Planung und bauliche Umsetzung vergeben wir gemeinsam mit den Förderpartnern, sobald der Standort feststeht.

Nachhaltig & zukunftssicher geplant
☀️
Photovoltaik & Effizienz: Solarenergie auf den Dächern und energieeffiziente Bauweise.
💧
Regenwassernutzung: Zisternen zur Bewässerung der Grünflächen und für die Wasserspiele.
🌳
Begrünte Freiräume: Naturnahe Erlebnisflächen statt vollflächiger Asphalt-Versiegelung.
🚏
Barrierefreie Mobilität: Direkte Anbindung an den ÖPNV bis zur Eingangstür.

Drei Wege, die sofort etwas ändern

Spenden

Überweisung oder GiroCode scannen. Quittung bis 300 Euro ohne Formular.

Ehrenamt

Wir suchen Menschen für Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und Projektbegleitung vor Ort.

Schreiben Sie uns

Kontakt

Kriegkstraße 30, 60326 Frankfurt am Main
kontakt@kian-organisation.com

Partner und Unterstützer

Spenden

Zwei Felder kopieren, oder einmal scannen

Wir nehmen Spenden per Überweisung an. Unten stehen die Bankdaten zum einfachen Kopieren und ein GiroCode für Ihre Banking-App.

Bankverbindung

Kontoinhaber

Kian Organisation für die Rechte behinderter Menschen

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IBAN

DE62 5004 0000 0335 4164 00

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BIC, Commerzbank

COBADEFFXXX

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Verwendungszweck

Spende

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Betrag wählen und mit Banking-App scannen:

GiroCode 25 Euro GiroCode 50 Euro GiroCode 100 Euro GiroCode freier Betrag

Aktueller Betrag: 50,00 €

Zwei Wege zur Quittung

Bis 300 Euro: Kontoauszug genügt

Bis 300 Euro erkennt das Finanzamt den Kontoauszug als Nachweis an. Wenn Sie zusätzlich eine Bestätigung von uns brauchen, schreiben Sie uns kurz.

Nachweis anfordern

Über 300 Euro: Bestätigung anfordern

Erzeugen Sie einen Referenzcode für den Verwendungszweck Ihrer Überweisung:

Projekte & Initiativen

Elf umgesetzt, drei in Planung

Was in Planung ist, steht hier transparent als Planung. Erst wenn ein Gerät steht und benutzt wird, nennen wir es umgesetzt.

In Planung (3)

Logo inKlusIAN

inKlusIAN Spielpark

Deutschlands erster inklusiver Indoor- & Outdoor-Spielpark in Frankfurt. Standortsuche läuft.

Der heutige Spielplatz an der Fritz-Tarnow-Straße: eine Frau steht zwischen zwei Pfosten mit abblätternder Farbe, dahinter eine blaue Rollstuhlschaukel.

Fritz-Tarnow-Straße

Vollständig inklusiver Spielplatz hinter der Viktor-Frankl-Schule im Dornbusch.

Ein bereits gebautes Karussell mit Haltebügeln und Sitzen auf kreisrundem Fallschutzbelag, so wie es am Lohrberg entstehen soll.

Lohrberg Seckbach

Erweiterung des bestehenden Spielplatzes um inklusive Spielgeräte.

Umgesetzt (11)

Eine Frau und zwei Kinder sitzen auf dem Rolli-Karussell im Günthersburgpark, dahinter der Sandspielbereich.

Günthersburgpark

Rolli-Karussell mit LEBERECHT-Stiftung (2022).

Das rote Karussell im Hafenpark: eine ebenerdige Plattform mit Geländer, die sich mit dem Rollstuhl befahren lässt.

Hafenpark

Inklusives Karussell für alle Kinder (2022).

Das Karussell im Kätcheslachpark mit Sitzen, Haltebügeln und einer ebenerdigen Auffahrt für Rollstühle.

Kätcheslachpark Riedberg

Karussell & inklusives Wasserspiel (2022).

Drei Jugendliche fahren auf dem Karussell am Goetheturm, der Hintergrund verwischt in der Drehung. Einer von ihnen trägt einen Gehörschutz.

Goetheturm Sachsenhausen

Rolli-Karussell am großen Waldspielplatz (2021).

Zwei junge Menschen sind mit ihren Rollstühlen auf das Karussell im Seehofpark gefahren, daneben stehen ein Kind und ein Erwachsener.

Seehofpark

Gemeinsames Drehen für Groß und Klein (2021).

Das neu montierte rote Karussell im Grüneburgpark, noch von einem Bauzaun umgeben.

Grüneburgpark Westend

Barrierefreies Karussell im Park (2021).

Der Inhalt eines COVID-Kits auf einem Tisch: Kuscheltiere, Desinfektionsmittel, Seife, Einweghandschuhe, Masken und Süßigkeiten.

COVID Kit

Schutzpakete für Familien während Pandemie (2020).

Ein Plakat an einem Laternenmast mit der Aufschrift „War es deine Flasche?“ und „Mülleimer sind nur wenige Meter entfernt!“, darunter ein Foto von Scherben auf dem Gehweg.

War es deine Flasche?

Kampagne gegen Scherben auf Spielplätzen (2020).

Ein geöffneter Karton des Christmas Kits mit Plätzchen, Handcreme, Masken, Desinfektionstüchern, Pralinen und einer Weihnachtskarte.

Christmas Kit

Weihnachtsüberraschungen für Familien (2020).

Die neu aufgebaute Rollstuhl-Schaukel auf dem Gelände der Martin-Buber-Schule, noch mit Absperrband gesichert. Ein Monteur arbeitet daneben.

Martin-Buber-Schule

Rollstuhl-Schaukel auf dem Schulgelände (2019).

Gemeinschaft & Dialog

Meinungen & Stimmen zu unseren Projekten

Echte Erfahrungen und Rückmeldungen aus unserer Gemeinschaft. Alle Beiträge werden aktiv vor Veröffentlichung auf Hate-Speech, Beleidigungen, Skripte (XSS) und Prompt-Injection geprüft – für einen sicheren und barrierefreien Raum.

Bislang liegen noch keine Kommentare vor.

Eigene Meinung oder Erfahrung teilen

Teilen Sie Ihre Gedanken zu einem unserer Projekte. Wenn Sie als Vereinsmitglied angemeldet sind, wird automatisch Ihr Profilbild angezeigt.

Sicherer Raum: Automatische Echtzeit-Prüfung gegen Beleidigungen, Hate-Speech, Cross-Site Scripting (XSS) und Prompt-Injection aktiv.

Mit dem Absenden willigen Sie ein, dass Ihr Name und Ihr Kommentar nach Prüfung durch den Verein öffentlich auf dieser Seite erscheinen. Sie können die Löschung jederzeit per E-Mail verlangen, siehe Datenschutzhinweise.

Beratung

Wir hören zu und sortieren mit Ihnen, was als Nächstes zu tun ist

Für Betroffene und Angehörige in jedem Alter. Kostenlos, unabhängig und ohne bürokratische Hürden in Frankfurt und Rhein-Main.

Womit wir am häufigsten helfen

Das Badezimmer

Bodengleiche Dusche, Stützgriffe, unterfahrbares Waschbecken und breitere Türen. Wir klären, was im Bestand machbar ist.

Kostenträger und Anträge

Pflegekassenzuschüsse, Eingliederungshilfe und Fördertöpfe: Wir helfen beim Ausfüllen und bei Widersprüchen.

Umsetzung mit Fachbetrieben

Vermittlung zuverlässiger Handwerksbetriebe, die barrierefreies Bauen beherrschen.

Persönliche Beratung anfragen

Schriftlich oder persönlich vor Ort. Auf Wunsch mit Gebärdensprachdolmetschung.

kontakt@kian-organisation.com

Online anfragen
Mehrere Menschen stehen im Gespräch an einem Tisch mit Kaffee und Gebäck.

KI-generiertes Symbolbild, kein Foto aus der Beratungsstelle.

Beratung online anfragen

Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.

Ihre Anfrage wird verschlüsselt übertragen und nur vom Beratungsteam gelesen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Sie können jederzeit die Löschung verlangen: kontakt@kian-organisation.com.

Mitglied werden

Gemeinsam machen wir Inklusion möglich.

Mit einer Mitgliedschaft bei KIAN e.V. setzen Sie sich für eine Gesellschaft ein, in der alle Menschen selbstverständlich dazugehören.

3 einfache Wege zur Mitgliedschaft

1. Direkt hier im Webformular

Füllen Sie den Antrag unten in 2 Minuten digital aus und senden Sie ihn direkt ab.

2. Digital als PDF am PC oder Handy

Laden Sie die PDF herunter und füllen Sie sie bequem digital an PC, Tablet oder Smartphone aus.

3. Ausgefüllten Antrag prüfen und senden

Wählen Sie den ausgefüllten Antrag als PDF oder Foto aus. Wir prüfen die Datei sofort, dann senden Sie sie aus Ihrem E-Mail-Programm an den Verein.

Ausgefüllten Antrag prüfen und per E-Mail senden

Sie haben das PDF digital ausgefüllt oder ausgedruckt und unterschrieben? Wählen Sie die Datei aus. Wir prüfen sie sofort, danach senden Sie sie mit einem Klick aus Ihrem E-Mail-Programm an kontakt@kian-organisation.com.

Online-Mitgliedsantrag & SEPA-Mandat

01 Ihre Angaben
02 Mitgliedsart
03 Mein Beitrag
04 SEPA-Lastschriftmandat

Ich ermächtige KIAN e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von KIAN e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Beispiel: DE02 1203 0000 0000 2020 51. Leerzeichen können Sie stehen lassen.

Gläubiger-Identifikationsnummer: Wird bei Einzug mitgeteilt
Mandatsreferenz: Wird von KIAN e.V. separat vergeben
05 Satzung & Datenschutz

Einzelheiten stehen in unseren Datenschutzhinweisen.

Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und nur für die Mitgliederverwaltung gespeichert. Ihre Bankdaten werden zusätzlich schon in Ihrem Browser mit dem Schlüssel des Vereins verschlüsselt; nur der Vorstand kann sie lesen.

Friends & Förderer • Für Unternehmen

Sie fördern Inklusion. Wir bauen sie.

KIAN e.V. verwandelt Förderbeträge in barrierefreie Orte, die in Frankfurt stehen bleiben: sichtbar, benutzbar und dauerhaft.

Drei Wege, mit uns zu bauen

Ein Gerät, Ihr Name

Projektpatenschaft: Finanzierung eines konkreten Vorhabens mit Namensnennung auf der Tafel vor Ort und Pressetermin.

Verlässlich fördern

Fördermitgliedschaft: monatlich oder jährlich, inklusive Inklusions-Erstberatung für Ihr eigenes Gebäude.

Barrierefreie Architektur

Bauplanung und Consulting: Begehung von Bauentwürfen mit Betroffenen, bevor teure Nachrüstungen entstehen.

Unsere Partner & Förderer

Unternehmen & Organisationen, die mit uns zusammenarbeiten

Gemeinsam mit Stiftungen, Unternehmen und Medienpartnern schaffen wir inklusive Lebens- und Spielräume in Frankfurt und ganz Hessen. Diese Partner unterstützen unsere Arbeit bereits:

LEBERECHT-Stiftung

LEBERECHT-Stiftung

Förderstiftung für Kinder & Jugendliche mit Behinderung

leberecht-stiftung.de
RTL Hessen

RTL Hessen

Medien- & TV-Berichterstattung Hessen

rtl.de/rtl-hessen
RheinMain TV

RheinMain TV

Regionaler Fernsehsender Rhein-Main

rheinmaintv.de
The Frankfurter

The Frankfurter

Magazin für Frankfurt & Rhein-Main

the-frankfurter.com
VSD Victory Sicherheitsdienste

VSD Sicherheitsdienste

Sicherheitsdienstleistungen & Sponsoring

vsd-sicherheitsdienste.de
SOMI IT Experts und Solutions

SOMI IT Experts

IT-Beratung & Personallösungen

somi.de
Duplicate24

Duplicate24

Druck- & Medienpartner

duplicate24.de
LSS Rechtsanwälte

LSS Rechtsanwälte

Rechtliche Expertise & Beratung

lss-partner.de

Möchten auch Sie Partner von KIAN e.V. werden?

Ob Projektpatenschaft, barrierefreie Architekturberatung oder Fördermitgliedschaft: Lassen Sie uns gemeinsam besprechen, wie wir Barrieren abbauen.

Partner werden

Mitgliederbereich

Mitglieder-Login

Zugangsdaten erhalten Mitglieder nach der Aufnahme durch den Vorstand per E-Mail an die im Antrag genannte Adresse. Mit dem Link darin vergeben Sie Ihr eigenes Passwort.

Presse

Pressespiegel

Berichte über die Arbeit von KIAN e.V., von der Vereinsgründung bis zum Spielpark inKlusIAN. Die Onlinebeiträge sind verlinkt, drei Fernsehbeiträge können Sie direkt hier ansehen.

  • FAZ OnlineApril 2025

    Barrierefreies Spielen für alle Kinder in Frankfurt (öffnet in neuem Tab)

    Über inKlusIAN, die geplante Halle in Frankfurt mit Spielgeräten, die alle Kinder nutzen können.

  • Frankfurter Rundschau OnlineJuni 2022

    Ein Karussell für alle Kinder auf dem Lohrberg (öffnet in neuem Tab)

    Über die Pläne für ein inklusives Spielgerät auf dem Lohrberg und dessen Finanzierung.

  • main-riedberg.deJuni 2022

    Inklusion auf dem Spielplatz (öffnet in neuem Tab)

    Was Inklusion bedeutet und was die UN-Behindertenrechtskonvention dazu sagt.

  • Frankfurter Rundschau OnlineMärz 2022

    Kinder wollen mehr Miteinander (öffnet in neuem Tab)

    Die neue Kinderbeauftragte für den Dornbusch setzt sich für inklusive Spielgeräte an der Fritz-Tarnow-Straße ein.

  • LEBERECHT-StiftungDezember 2021

    Hier geht’s rund für Rollifahrer (öffnet in neuem Tab)

    Zur Einweihung des Rollstuhl-Karussells im Grüneburgpark.

  • Mediengruppe FrankfurtNovember 2021

    LEBERECHT-Stiftung freut sich über neue Rolli-Karussells in Frankfurt (öffnet in neuem Tab)

    Drei neue Rollstuhl-Karussells auf Frankfurter Spielplätzen, initiiert von KIAN e.V. und finanziert von der LEBERECHT-Stiftung.

  • Journal FrankfurtJuli 2020

    KIAN e.V.: Plakatkampagne „War es deine Flasche?“ (öffnet in neuem Tab)

    Über die Kampagne zu Müll im Stadtraum und zur Sicherheit von Menschen mit Behinderung nach dem Lockdown.

  • hr-fernsehen, „hessenschau“Januar 2020

    Eine Schaukel für Kinder im Rollstuhl

    Bericht von Franco Foraci über die erste Rollstuhl-Schaukel an der Viktor-Frankl-Schule in Frankfurt, Emil und seine Mutter, und den Verein KIAN. Mit deutschen Untertiteln und Transkript.

  • Sat.1, „17:30 live“Dezember 2019

    Fernsehbeitrag über Familie Emdadi

    Über den Alltag der Familie und die Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Medikamenten.

  • RheinMain TV, „IM BLICK“Juni 2019

    Inklusion und ihre Umsetzung

    Gespräch darüber, was Inklusion in der Gesellschaft praktisch bedeutet.

  • RheinMain TV, „IM BLICK“Dezember 2018

    Interview mit Gründer Amir Emdadi

    Über barrierefreie Spielplätze und den Anlass zur Gründung des Vereins.

Ihr Kontakt für Presseanfragen

Natali Rosini

Leitung Öffentlichkeitsarbeit

n.rosini@kian-organisation.de

Presseanfrage senden

Herzlich willkommen bei KIAN e. V.

Auf dieser Seite steht alles in Leichter Sprache.
Es sind die gleichen Infos wie auf den anderen Seiten.

Wer wir sind

KIAN e. V. ist ein Verein aus Frankfurt am Main.

Ein Verein ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen haben ein gemeinsames Ziel.

Unser Ziel ist: Alle Menschen sollen überall mitmachen können.

Wir setzen uns für Menschen mit Behinderung ein.
Für Kinder, für Erwachsene und für alte Menschen.

Den Verein gibt es seit dem Jahr 2019.

Der Verein heißt nach einem Kind.
Das Kind heißt Kian.
Der Vater von Kian hat den Verein gegründet.

Was wir machen

Wir bauen Spielplätze für alle Kinder.

Zum Beispiel bauen wir Karussells.
Auf diese Karussells kann man mit dem Rollstuhl fahren.
Dann können alle Kinder zusammen spielen.

Wir haben schon 11 Projekte fertig gebaut.
Alle stehen in Frankfurt.

Wir helfen Familien beim Umbau von Badezimmern.
Zum Beispiel bei einer Dusche ohne Stufe.

Wir helfen beim Ausfüllen von Anträgen.
Ein Antrag ist ein Formular für Ämter.
Mit einem Antrag kann man Geld für den Umbau bekommen.

Wir beraten auch Firmen.
Wir sagen den Firmen: So wird Ihr Haus barrierefrei.

Barrierefrei heißt: Alle Menschen kommen überall hin.
Auch Menschen im Rollstuhl.
Auch blinde Menschen.

Unser großes Projekt

Unser großes Projekt heißt inKlusIAN.

inKlusIAN wird ein großer Spiel-Park in Frankfurt.

Der Park ist drinnen und draußen.

Alle Menschen dürfen dort spielen.
Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung.

Wir suchen gerade einen Platz für den Park.

Diese Hilfe können Sie bekommen

Sie haben eine Frage zu Ihrer Behinderung?
Dann schreiben Sie uns.

Unsere Beratung kostet nichts.

Wir hören Ihnen zu.
Wir sagen Ihnen, was Sie tun können.

Sie können mit uns auch persönlich sprechen.

Unsere E-Mail-Adresse ist: kontakt@kian-organisation.com

Sie brauchen einen Dolmetscher für Gebärden-Sprache?
Dann sagen Sie uns Bescheid.
Wir organisieren das.

Beratung anfragen

So können Sie helfen

Sie können uns Geld spenden.

Spenden heißt: Sie schenken uns Geld.
Mit dem Geld bauen wir neue Spielplätze.

Auf unserer Spenden-Seite steht unsere Konto-Nummer.
Dort gibt es auch einen Code für Ihre Bank-App.

Sie können auch Mitglied werden.

Mitglied heißt: Sie gehören zu unserem Verein.
Sie zahlen jedes Jahr etwas Geld.

Diese Seite einstellen

Oben auf der Seite ist ein Knopf.
Der Knopf heißt Barriere-Leiste.

Klicken Sie auf den Knopf.
Dann können Sie die Seite einstellen.

Sie können die Schrift größer machen.

Sie können die Farben stärker machen.

Sie können die Bewegungen ausschalten.

Sie können sich den Text vorlesen lassen.

Ihre Einstellungen bleiben gespeichert.
Sie bleiben nur auf Ihrem eigenen Gerät.

Satzung

Satzung des KIAN e. V.

Neufassung vom 18. November 2019, beschlossen von der Mitgliederversammlung am 16. April 2019. Vereinsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, VR 16487.

KIAN Organisation für die Rechte behinderter Menschen

Satzung (Neufassung vom 18.11.2019). In der Originalurkunde sind die Änderungen farblich kenntlich gemacht; diese Hervorhebung ist in der Online-Fassung nicht enthalten.

§ 1 Name, Sitz

Der Verein führt den Namen

KIAN Organisation für die Rechte behinderter Menschen

Er hat seinen Sitz in 60326 Frankfurt am Main, Kriegkstraße 30.

Er soll in das Vereinsregister der Stadt Frankfurt beim Amtsgericht Frankfurt eingetragen werden. Mit Eintragung im Vereinsregister lautet der Name

KIAN Organisation für die Rechte behinderter Menschen e. V.

Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Vereinszweck ist die Förderung der Hilfe für Behinderte nach § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 10 AO.

Er wird insbesondere verwirklicht durch:

  • Förderung barrierefreien Zuganges von privaten, öffentlichen und nicht öffentlichen Einrichtungen
  • Förderung barrierefreien Zugangs zu Spielmöglichkeiten von Kindern
  • Ausbildung und Einsatz von sachgemäß vorbildlichen Helfern zur Umsetzung von barrierefreien Lebens

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.

Der Verein tritt für die Erhaltung, Wiederherstellung, Einrichtung und den Schutz von Einrichtungen für Behinderte ein.

§ 3 Gliederung

Für jede im Verein betriebene Tätigkeit kann im Bedarfsfall eine eigene Abteilung gegründet werden.

§ 4 Mitgliedschaft

Der Verein besteht aus:

  • ordentlichen Mitgliedern
  • fördernden Mitgliedern
  • Ehrenmitgliedern

Gründungsmitglieder sind folgende Personen:

  1. Amir Emdadi, Frankfurt am Main
  2. Emel Akca Emdadi, Frankfurt am Main
  3. Marko Robert Spänle, Warendorf
  4. Natalie Rosini, Frankfurt am Main
  5. Thomas Binu, Liederbach
  6. Iryna Zakrevska, Frankfurt am Main
  7. Anna Hejfec, Frankfurt am Main
  8. Seyyed Mohammad Gawad Tabatabaei Madani, Waldalgesheim
  9. Taner Tanyel, Frankfurt am Main

In der Urkunde sind die vollständigen Anschriften der Gründungsmitglieder angegeben. Aus Datenschutzgründen nennt die Online-Fassung nur die Wohnorte.

Alle neun Personen sind bei der Gründungsversammlung anwesend.

§ 5 Erwerb der Mitgliedschaft

Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschriften der gesetzlichen Vertreter.

Gegen die Ablehnung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand, die keiner Begründung bedarf, kann der Antragsteller die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endgültig.

Förderndes Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die dem Verein angehören will.

Für die Aufnahme gelten die Regeln über die Aufnahme ordentlicher Mitglieder entsprechend.

Ehrenmitglied kann auch eine natürliche Person werden, die nicht Mitglied des Vereins ist.

§ 6 Mitgliedsbeiträge

Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages wird in der Mitgliederversammlung bestimmt.

§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft / Sanktionen

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. Er ist unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten und nur zum Schluss eines Geschäftsjahres zulässig.

Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden:

  • wegen erheblicher schuldhafter Verletzung satzungsgemäßer Pflichten
  • wegen eines schweren schuldhaften Verstoßes gegen die Interessen des Vereins.

Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Vor der Entscheidung hat er dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich mündlich oder schriftlich zu äußern; hierzu ist das Mitglied unter Einhaltung einer Mindestfrist von zehn Tagen schriftlich aufzufordern. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied durch einen eingeschriebenen Brief zuzustellen.

Gegen die Entscheidung ist die Berufung an die Mitgliederversammlung zulässig; sie muss schriftlich binnen drei Wochen nach Absendung der Entscheidung erfolgen.

Ein Mitglied kann des Weiteren ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung von Beiträgen oder Umlagen in Höhe von mehr als einem Jahresbeitrag im Rückstand ist.

Der Ausschluss kann durch den Vorstand erst beschlossen werden, wenn seit Absendung des zweiten Mahnschreibens, das den Hinweis auf den Ausschluss zu enthalten hat, drei Monate vergangen sind.

Mitglieder, deren Mitgliedschaft erloschen ist, haben keinen Anspruch auf Anteile aus dem Vereinsvermögen.

Andere Ansprüche gegen den Verein müssen binnen sechs Monaten nach Erlöschen der Mitgliedschaft durch eingeschriebenen Brief geltend gemacht und begründet werden.

§ 8 Rechte und Pflichten

Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen des Vereinszweckes an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.

Jedes Mitglied erhält monatlich unentgeltlich ein Exemplar der Vereinszeitung, soweit eine solche verlegt wird.

Alle Mitglieder sind verpflichtet, sich nach der Satzung und den weiteren Ordnungen des Vereins zu verhalten, gegenseitige Rücksichtnahme und Kameradschaft zu wahren.

Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Aufnahmegebühren und Jahresbeiträgen verpflichtet.

Es ist der Mitgliederversammlung möglich, Umlagen festzusetzen. Diese betragen pro Jahr höchstens 30,00 € pro Mitglied.

Jedes Mitglied hat an den Arbeitseinsätzen des Vereins teilzunehmen oder ersatzweise dafür ein Entgelt zu zahlen.

Alles Nähere dazu wird per Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegt.

§ 9 Organe

Die Organe des Vereins sind:

  • der Vorstand
  • die Mitgliederversammlung.

§ 10 Vorstand

Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.

Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die seines Vertreters.

Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden oder vom stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich, fernmündlich oder telegrafisch einberufen werden.

Der Vorstand kann verbindliche Ordnungen erlassen. Über seine Tätigkeit hat der Vorstand der Mitgliederversammlung zu berichten.

Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen haushaltsrechtlicher Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Vertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden.

Wer Tätigkeiten im Dienst des Vereins ausübt, kann hierfür durch entsprechende Vorstandsbeschlüsse eine angemessene Vergütung erhalten.

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind:

  • der erste Vorsitzende
  • der stellvertretende Vorsitzende
  • der Kassenwart
  • der Schriftführer
  • und bis zu vier weitere Personen.

Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren, vom Tag der Wahl an gerechnet, gewählt.

Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Neuwahl im Amt. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes ist zulässig.

Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden.

Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Amtszeit aus, ist der Vorstand berechtigt, dieses Amt durch Kooption zu besetzen.

Der Vorstand ist berechtigt, alle arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Entscheidungen zu treffen und Verträge zu schließen.

Der Vorstand haftet seinen Mitgliedern gegenüber nicht für Schäden aus einer fahrlässig begangenen Pflichtverletzung.

§ 11 Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im ersten Quartal, möglichst zum Beginn des Kalenderjahres, statt.

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn 1/3 der Mitglieder es schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorstand beantragt.

§ 12 Zuständigkeit der ordentlichen Mitgliederversammlung

Die ordentliche Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für die:

  • Entgegennahme der Berichte des Vorstandes
  • Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer
  • Entlastung und Wahl des Vorstandes
  • Wahl der Kassenprüfer
  • Festsetzung der Beiträge, Umlagen und deren Fälligkeit
  • Genehmigung des Haushaltsplanes
  • Satzungsänderungen
  • Entscheidung über den Ausschluss / die Aufnahme von Mitgliedern in Berufungsfällen
  • Ernennung von Ehrenmitgliedern
  • Entscheidung über die Einrichtung von Abteilungen und deren Leitung
  • Auflösung des Vereins.

§ 13 Einberufung von Mitgliederversammlungen

Die Einberufung von Mitgliederversammlungen erfolgt durch Veröffentlichung der Tagesordnung und der Anträge in der Vereinszeitung oder schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen.

Zwischen dem Tag des Erscheinens der Vereinszeitung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von mindestens vier Wochen liegen.

Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Aufgabe der Einladung bei der Post unter der letzten dem Verein bekannten Mitgliedsadresse.

Anträge auf Satzungsänderung müssen unter Benennung der abzuändernden Vorschrift wörtlich mitgeteilt werden.

§ 14 Ablauf und Beschlussfassung von Mitgliederversammlungen

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstandes, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter geleitet.

Ist keines dieser Vorstandsmitglieder anwesend, so bestimmt die Versammlung den Leiter mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Der Versammlungsleiter bestimmt einen Protokollführer.

Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung geändert und ergänzt werden.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Versammlungsleiters den Ausschlag.

Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.

Schriftliche Abstimmungen erfolgen nur, wenn 1/3 der anwesenden Mitglieder dies verlangt; bei Wahlen muss eine geheime Abstimmung erfolgen, wenn 1/3 der anwesenden Mitglieder dies verlangt.

Satzungs- und Zweckänderungen können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 2/3 der Mitglieder des Vereins erforderlich.

Über Anträge auf Satzungsänderungen kann nur abgestimmt werden, wenn sie zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorsitzenden des Vereins eingegangen und in der Einladung mitgeteilt worden sind.

§ 14 Stimmrecht und Wählbarkeit

Die Urkunde führt diesen Paragrafen ebenfalls unter der Nummer 14.

Stimmrecht besitzen nur folgende Mitglieder:

  • Amir Emdadi, Frankfurt am Main
  • Emel Akca Emdadi, Frankfurt am Main
  • Marko Robert Spänle, Warendorf
  • Hülya Kaya, Bad Soden am Taunus

Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, können an der Mitgliederversammlung als Gäste teilnehmen. Gewählt werden können alle ordentlichen Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

§ 15 Ernennung von Ehrenmitgliedern

Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

Die Ernennung zu Ehrenmitgliedern erfolgt auf Lebenszeit; sie bedarf einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder.

§ 16 Kassenprüfer

Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren einen Kassenprüfer. Diese dürfen nicht Mitglied des Vorstandes oder eines von ihm eingesetzten Ausschusses sein.

Wiederwahl ist zulässig.

Die Kassenprüfer haben die Kasse des Vereins einschließlich der Bücher und Belege mindestens einmal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch zu prüfen und dem Vorstand jeweils schriftlich Bericht zu erstatten.

Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Kassenwartes und der übrigen Vorstandsmitglieder.

§ 17 Ordnungen

Zur Durchführung der Satzung hat der Vorstand eine Geschäftsordnung, eine Finanzordnung und Rechtsordnung zu erlassen. Die Ordnungen werden mit einer Mehrheit von 2/3 der Mitglieder des Vorstandes beschlossen. Darüber hinaus kann der Vorstand weitere Ordnungen erlassen.

§ 18 Protokollierung von Beschlüssen

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen und des Vorstandes ist unter Angabe von Ort, Zeit und Abstimmungsergebnis jeweils eine Niederschrift anzufertigen. Die Protokollführer fertigen die Protokolle. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden bzw. Versammlungsleiter und dem vom Vorsitzenden bzw. Versammlungsleiter jeweils zu benennenden Schriftführer zu unterschreiben.

§ 19 Auflösung des Vereins

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO dienende Körperschaft

DUK-Hilfe e. V., Birkenweg 3, 63486 Bruchköbel, vertretungsberechtigter Vorsitzender: Jens Maspfuhl, Vereinsregister: Stadt Hanau, Registernummer: 31521, Umsatzsteuer-ID FA Hanau: 2225054990,

die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.

Eine Liquidation erfolgt durch die zum Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses amtierenden Vorstandsmitglieder.

Die Auflösung kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck und mit einer Frist von einem Monat einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder beschlossen werden.

§ 20 Inkrafttreten

Die Satzung ist in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung des Vereins am 16.04.2019 beschlossen worden. Sie tritt mit Prüfung und Freigabe durch das Vereinsregistergericht in Kraft.

Es folgen die eigenhändigen Unterschriften vom Vorstand, der die hiesige Satzung / Satzungsänderung vom 18.11.2019 beschlossen hat:

Amir Emdadi · Emel Akca Emdadi · Marko R. Spänle · Natalie Rosini

Impressum

Kian Organisation für die Rechte behinderter Menschen

Kriegkstraße 30
60326 Frankfurt am Main

E-Mail: kontakt@kian-organisation.com

Vereinsregister: Amtsgericht Frankfurt am Main, VR 16487
Vertretungsberechtigter Vorstand: Amir Emdadi (Vorsitzender), Marko Robert Spänle (stellv. Vorsitzender), Emel Akca Emdadi (Schatzmeisterin)

Verantwortlich für journalistisch-redaktionelle Inhalte im Sinne des § 18 Abs. 2 MStV: Natali Rosini, Kriegkstraße 30, 60326 Frankfurt am Main

Die Verkürzung des Registernamens auf „Kian e.V.“ ist beim Registergericht beantragt.

Bildnachweise

  • Projektfotos (Spielplätze, Spielgeräte, Aktionen): KIAN e.V. Abgebildete Kinder sind Kinder von Vorstandsmitgliedern; die Einwilligungen der Erziehungsberechtigten liegen dem Verein vor.
  • Visualisierungen des Teilhabezentrums inKlusIAN: KI-generierte Entwurfsstudien im Auftrag von KIAN e.V. Sie sind keine Fotos und keine verbindliche Architekturplanung.
  • Symbolbild auf der Beratungsseite: KI-generiert, zeigt keine reale Situation und keine realen Personen.
  • Avatar-Figuren im Mitgliederbereich: Die Grundfiguren sind eigene Zeichnungen von KIAN e.V.; die weiteren Figuren und ihre Varianten wurden auf dieser Grundlage mit Google Gemini KI-generiert.
  • Vorstandsporträts: privat, mit Einwilligung der abgebildeten Personen.
  • Logos und Marken von Partnern und Medien: Eigentum der jeweiligen Inhaber, Verwendung mit deren Zustimmung.
  • Pressevideos: Mitschnitte der jeweiligen Sender, Verwendung mit deren Zustimmung. Urheberrechte liegen bei den Sendern.

Datenschutzhinweise

Informationen nach Art. 13 DSGVO zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf dieser Website und in der Vereinsarbeit.

Verantwortliche Stelle

Kian Organisation für die Rechte behinderter Menschen e.V.
Kriegkstraße 30
60326 Frankfurt am Main

E-Mail: kontakt@kian-organisation.com

Bei Fragen zum Datenschutz stehen wir Ihnen unter kontakt@kian-organisation.com oder unter der oben angegebenen postalischen Anschrift zur Verfügung.

Datenverarbeitung auf unserer Webseite und weiteren Online-Angeboten

Logfiles beim Aufruf unserer Webseite

Bei Aufruf unserer Webseite werden zur Analyse von Fehlern und Sicherheitsvorfällen Logfiles erstellt. Diese bleiben nur für einige Tage bis Wochen gespeichert und werden anschließend automatisch gelöscht.

Hosting

Die Website wird bei einem externen Dienstleister gehostet. Anbieter ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland (Dienste: Firebase Hosting und Cloud Firestore). Mit dem Anbieter besteht ein Vertrag über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Die Speicherung der Logfiles erfolgt dort.

Die Auslieferung der Website erfolgt über das globale Content-Delivery-Network des Anbieters. Die Dateien der Website werden dabei auf Servern in mehreren Regionen weltweit vorgehalten; Anfragen werden an den geografisch nächstgelegenen Serverstandort geleitet, für Besucherinnen und Besucher aus Deutschland regelmäßig an ein europäisches Rechenzentrum. Ein Zugriff durch die Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, als Unterauftragsverarbeiterin kann dabei nicht ausgeschlossen werden. Grundlage der Übermittlung sind die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO in Verbindung mit ergänzenden Schutzmaßnahmen.

Personenbezogene Daten, die über die Website erhoben und in der Datenbank des Vereins gespeichert werden, werden ausschließlich in der Region europe-west3 (Frankfurt am Main, Deutschland) verarbeitet und gespeichert. Rechtsgrundlage für den Einsatz des Hosting-Dienstleisters ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; das berechtigte Interesse liegt in einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung des Online-Angebots.

Nutzerkonto und Login im Mitgliederbereich

Für den Mitgliederbereich bieten wir Mitgliedern ein Nutzerkonto an. Bei Registrierung und Anmeldung verarbeiten wir Ihre E-Mail-Adresse, ein von Ihnen gewähltes Passwort (nur als Prüfsumme gespeichert) sowie den Zeitpunkt der Anmeldung; die IP-Adresse wird in den Sicherheitsprotokollen des Anbieters erfasst. Die Anmeldung erfolgt über Firebase Authentication der Google Ireland Limited (siehe Hosting). Zur Aufrechterhaltung der Sitzung speichert Ihr Browser ein Anmelde-Token lokal; das ist für die Nutzung des Mitgliederbereichs technisch erforderlich (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Kontodaten werden mit Ende der Mitgliedschaft gelöscht.

Online-Mitgliedsantrag mit SEPA-Mandat

Über den Online-Mitgliedsantrag erfassen wir Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer (freiwillig), Mitgliedsart, Beitrag, Zahlungsweise und für das SEPA-Lastschriftmandat Kontoinhaber, IBAN, BIC und Kreditinstitut. Wir verarbeiten diese Angaben zur Begründung und Durchführung der Mitgliedschaft (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Die Bankverbindung wird bereits in Ihrem Browser verschlüsselt und kann ausschließlich von der Schatzmeisterin entschlüsselt werden. Die Daten werden in der Datenbank des Vereins (Cloud Firestore, Region Frankfurt am Main) gespeichert; für die Aufbewahrung gelten die Fristen im Abschnitt Speicherdauer.

Beratungsanfrage

Über das Beratungsformular können Sie uns Ihr Anliegen schildern. Wir erfassen Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer (freiwillig), Thema und Ihre Nachricht und speichern die Anfrage in der Datenbank des Vereins. In der Nachricht können Sie freiwillig auch Angaben zu Gesundheit oder Behinderung machen. Diese verarbeiten wir ausschließlich zur Vorbereitung und Durchführung der Beratung auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die Sie im Formular erteilen und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können. Zugriff haben nur die für die Beratung zuständigen Vorstandsmitglieder. Anfragen werden nach Abschluss der Beratung, spätestens nach zwölf Monaten, gelöscht, sofern keine Mitgliedschaft oder gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

Kommentare zu Projekten

Wenn Sie auf der Projektseite einen Kommentar hinterlassen, speichern wir den von Ihnen angegebenen Namen, den Kommentartext, das gewählte Projekt und den Zeitpunkt. Name und Text werden nach Prüfung durch den Verein öffentlich auf der Website angezeigt; bei angemeldeten Mitgliedern erscheint zusätzlich das Profilbild. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die Sie mit dem Absenden erteilen und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können. Kommentare werden auf Ihren Wunsch per E-Mail an kontakt@kian-organisation.com gelöscht.

Profilbild und Avatar im Mitgliederbereich

Im Mitgliederbereich können Sie freiwillig ein eigenes Foto hochladen oder einen KIAN-Avatar gestalten. Das Bild wird in Ihrem Mitgliedsprofil gespeichert und neben Kommentaren angezeigt, die Sie als angemeldetes Mitglied veröffentlichen. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO); Sie können das Foto jederzeit im Mitgliederbereich entfernen, danach gilt wieder der Avatar.

Spendenquittung anfordern

Zur Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung erfassen wir über das Formular Name, E-Mail-Adresse, Postanschrift, Spendenbetrag und Spendendatum und speichern die Anfrage in der Datenbank des Vereins. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit § 50 EStDV. Ein Doppel der Bestätigung bewahren wir zehn Jahre auf (§ 147 AO).

Kontakt per E-Mail

Wenn Sie uns per E-Mail kontaktieren, verarbeiten wir Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, bei allgemeinen Anfragen Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO mit dem berechtigten Interesse an der Beantwortung). Die E-Mails werden gelöscht, sobald die Anfrage erledigt ist und keine Aufbewahrungspflicht besteht.

Speicherung im Browser, keine Cookies, keine Drittinhalte

Diese Website setzt keine Cookies zu Analyse- oder Werbezwecken ein, verwendet keine Tracking-Dienste und bindet keine Inhalte von Drittanbietern wie Schriften, Karten oder Videoplattformen ein. Schriften, Bilder und Videos werden von unserem eigenen Hosting ausgeliefert. Ihr Browser speichert lediglich Ihre Einstellungen der Barriere-Leiste (Kontrast, reizarme Ansicht, Farbschema, Animationen, Vorlesestimme), den Hinweis, dass die Startanimation in dieser Sitzung bereits gezeigt wurde, und bei angemeldeten Mitgliedern das Anmelde-Token. Diese Speicherung ist für die von Ihnen gewünschten Funktionen erforderlich (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG) und enthält keine Kennung zur Wiedererkennung über andere Websites hinweg.

Vorlesefunktion

Die aufgenommenen Vorlesestimmen sind vorab erzeugte Audiodateien auf unserem eigenen Hosting; dabei werden keine Daten an Dritte übertragen. Wählen Sie eine Stimme des Browsers, nutzt die Website die Sprachausgabe Ihres Browsers oder Betriebssystems. Je nach Browser und Stimme kann der Hersteller den vorzulesenden Text zur Sprachsynthese an eigene Server übertragen; darauf haben wir keinen Einfluss. Personenbezogene Daten von Ihnen werden dabei nicht übermittelt, nur der Seitentext.

Datenverarbeitung im Rahmen unserer Vereinsarbeit

Mitgliederverwaltung

KIAN e.V. verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder zu folgenden Zwecken:

  • Begründung, Durchführung und Beendigung der Mitgliedschaft einschließlich Führung des Mitgliederverzeichnisses;
  • Einzug und Verbuchung der Mitgliedsbeiträge sowie Abwicklung des Zahlungsverkehrs einschließlich SEPA-Lastschriftmandaten;
  • Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben, insbesondere Planung und Durchführung von Projekten und Beratungsangeboten zu Inklusion und Barrierefreiheit;
  • Einladung zu und Durchführung von Mitgliederversammlungen einschließlich Protokollführung und Wahlen;
  • Information der Mitglieder über Vereinsaktivitäten und Projekte;
  • Verwaltung von Spenden und Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen nach § 50 EStDV;
  • Öffentlichkeitsarbeit einschließlich Foto- und Videoaufnahmen von Veranstaltungen auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung;
  • Erfüllung steuer- und gemeinnützigkeitsrechtlicher Pflichten gegenüber dem Finanzamt.

Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO für gesetzliche Aufbewahrungs- und Nachweispflichten, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO für das berechtigte Interesse an einer ordnungsgemäßen Vereinsverwaltung sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bei Einwilligungen, etwa zur Bildveröffentlichung.

Mitgliedsdaten werden von den jeweiligen Funktionsträger:innen unseres Vereins nur für die ihnen zugeordnete Aufgabenerfüllung verarbeitet. Im Einzelnen bedeutet dies:

Wenn der Vorstand Mitgliedsdaten benötigt, um seine Aufgaben zu erledigen, darf er auf alle hierfür erforderlichen Mitgliedsdaten zugreifen. Dazu gehört insbesondere:

  • Vorsitz: Gesamtverantwortung für die Vereinsführung, Vertretung des Vereins nach außen, Entscheidung über Aufnahme und Beendigung von Mitgliedschaften, Zugriff auf den vollständigen Mitgliederbestand.
  • Stellvertretender Vorsitz: Vertretung des Vorsitzes im Verhinderungsfall mit gleichem Aufgaben- und Zugriffsumfang.
  • Schatzmeisterin: Beitrags- und Spendenverwaltung, Verwaltung der Bankverbindungen und SEPA-Lastschriftmandate, Buchführung, Erstellung der Zuwendungsbestätigungen.
  • Stellvertretende Schatzmeisterin: Vertretung der Schatzmeisterin im Verhinderungsfall mit gleichem Aufgaben- und Zugriffsumfang.
  • Schriftführer: Versand der Einladungen zur Mitgliederversammlung, Führung der Protokolle sowie der Anwesenheits- und Teilnehmerlisten.
  • Leitung Öffentlichkeitsarbeit: Verwaltung von Bild- und Videomaterial von Veranstaltungen, Betreuung der Kontaktdaten von Presse- und Medienpartnern, Verwaltung der erteilten Einwilligungen zur Veröffentlichung.
  • Fundraising und Sponsoring: Verarbeitung der Kontaktdaten von Spenderinnen, Spendern und Sponsoren sowie der zugehörigen Spendenhistorie.
  • Projekte und Inklusion: Verarbeitung der Kontaktdaten von Projektbeteiligten, beratenen Familien und ehrenamtlich Mitwirkenden im Rahmen der Projektdurchführung.
  • Netzwerk und Kooperation: Verarbeitung der Kontaktdaten von Kooperationspartnern, Institutionen und Kommunen.

Jedes Vorstandsmitglied erhält ausschließlich Zugriff auf diejenigen Daten, die zur Erfüllung der ihm zugeordneten Aufgabe erforderlich sind. Alle Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sind zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der Vorgaben der DSGVO verpflichtet.

Der/die Kassenwart:in verarbeitet die Mitgliedsdaten, die für den Einzug der Mitgliedsbeiträge erforderlich sind; der/die Kassenprüfer:in verarbeitet die Mitgliedsdaten, die für die Kassenprüfung relevant sind. Dies sind Vorname, Nachname, postalische Anschrift und Bankverbindung mit Zahlungsdaten sowie ggf. Zugriff auf die Lastschriftverfahrensgenehmigung inklusive Unterschrift, sofern das Mitglied dem Verein ein Lastschriftmandat erteilt hat.

Die Vereinsgeschäftsstelle verarbeitet die Mitgliedsdaten zur Mitgliedsverwaltung und -betreuung.

Zweck für die Verarbeitung der Mitgliedsdaten ist die Verfolgung des Vereinszwecks und die Vereinsverwaltung. Rechtsgrundlage ist die Vereinsmitgliedschaft (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).

Speicherdauer

Die aktuellen Mitgliedsdaten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert. Die Stammdaten eines Mitglieds werden mit Ablauf des Kalenderjahres gelöscht, das auf die Beendigung der Mitgliedschaft folgt. Davon ausgenommen sind Daten, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen. Buchungsbelege, Beitrags- und Spendennachweise sowie Doppel der Zuwendungsbestätigungen werden zehn Jahre aufbewahrt (§ 147 AO, § 257 HGB), empfangene und abgesandte Geschäfts- und Handelsbriefe sechs Jahre. Die Fristen beginnen jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist. Bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden diese Daten für die weitere Verarbeitung gesperrt und ausschließlich zur Erfüllung der gesetzlichen Nachweispflichten vorgehalten.

Betroffenenrechte

Wenn wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten, haben Sie folgende Betroffenenrechte:

  • ein Recht auf Auskunft über die verarbeiteten Daten und auf Kopie,
  • ein Berichtigungsrecht, wenn wir falsche Daten über Sie verarbeiten,
  • ein Recht auf Löschung, es sei denn, dass noch Ausnahmen greifen, warum wir die Daten noch speichern, also zum Beispiel Aufbewahrungspflichten oder Verjährungsfristen,
  • ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
  • ein jederzeitiges Recht, Einwilligungen in die Datenverarbeitung zu widerrufen,
  • ein Widerspruchsrecht gegen eine Verarbeitung im öffentlichen oder bei berechtigtem Interesse,
  • ein Recht auf Datenübertragbarkeit,
  • ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde, wenn Sie finden, dass wir Ihre Daten nicht ordnungsgemäß verarbeiten. Für unseren Verein ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit zuständig. Wenn Sie sich in einem anderen Bundesland oder nicht in Deutschland aufhalten, können Sie sich aber auch an die dortige Datenschutzbehörde wenden.

Stand: September 2026

Erklärung zur Barrierefreiheit

KIAN e.V. setzt sich für Teilhabe ein. Deshalb soll auch diese Website für alle nutzbar sein: mit Screenreader, nur mit der Tastatur, mit wenig Sehvermögen, mit Leseschwierigkeiten oder mit Bedarf an Ruhe und Reizarmut.

Geltungsbereich und Anspruch

Diese Erklärung gilt für die Website kian-organisation.de einschließlich des Mitgliederbereichs. Als eingetragener Verein ohne Beschäftigte unterliegen wir weder der BITV 2.0 noch dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wir orientieren uns dennoch freiwillig an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA, weil Barrierefreiheit unser Vereinszweck ist.

Stand der Vereinbarkeit

Nach unserer Selbstbewertung mit automatisierten Prüfungen und manuellen Tests mit Tastatur und Screenreader ist die Website weitgehend vereinbar mit WCAG 2.1 AA. Die bekannten Ausnahmen stehen unten.

Was diese Website für Barrierefreiheit tut

  • Leichte Sprache: Die wichtigsten Inhalte gibt es unter „Leichte Sprache“ in kurzen Sätzen.
  • Vorlesen: Jede Hauptseite kann mit drei aufgenommenen Stimmen vorgelesen werden; für alle weiteren Seiten steht die Sprachausgabe des Browsers bereit.
  • Barriere-Leiste: Über den Knopf oben rechts lassen sich Kontrastmodus, reizarme Ansicht, helles oder dunkles Farbschema, Animationen aus und Vorlesen mit Stimmenauswahl einstellen. Die Einstellungen bleiben im Browser gespeichert.
  • Tastatur: Alle Funktionen sind mit der Tastatur bedienbar, der Fokus ist sichtbar, ein Sprunglink führt direkt zum Inhalt, Sprungmarken führen zu den Abschnitten jeder Seite.
  • Screenreader: Landmarken für Kopf, Navigation, Inhalt und Fuß, Seitenwechsel und Formularmeldungen werden angesagt, jede Überschrift folgt der richtigen Ebene, jedes Bild hat einen Alternativtext oder ist als Dekoration gekennzeichnet.
  • Bedienelemente: Knöpfe und Links sind mindestens 48 Pixel groß und haben deutliche Abstände.
  • Bewegung: Nichts startet automatisch. Die Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ wird beachtet, Animationen lassen sich zusätzlich abschalten.
  • Schrift und Zoom: Die Seite lässt sich auf 400 Prozent vergrößern, ohne dass Inhalte verloren gehen. Die Schrift ist gut lesbar, Textblöcke sind schmal genug für flüssiges Lesen.
  • Formulare: Jedes Feld hat eine Beschriftung, Fehler werden in einer Liste genannt und führen per Klick zum betroffenen Feld.
  • Videos: Videos starten nur auf Wunsch und sind über die Standard-Bedienelemente steuerbar.
  • Keine Fremdinhalte: Es werden keine Karten, Schriften oder Videos von Drittanbietern eingebunden, die eigene Barrieren mitbringen könnten.

Bekannte Einschränkungen

  • Untertitel: Von den vier Pressevideos hat bisher nur der Beitrag der Hessenschau deutsche Untertitel. Die übrigen drei Beiträge stellen wir schrittweise nach; die Kernaussagen stehen jeweils als Text daneben.
  • PDF-Dokumente: Satzung, Mitgliedsantrag und Broschüre als PDF sind noch nicht auf Barrierefreiheit geprüft. Die Satzung gibt es vollständig als Webseite, der Mitgliedsantrag kann online ausgefüllt werden.
  • Aufgenommene Stimmen: Für die Datenschutzhinweise und diese Erklärung gibt es noch keine aufgenommenen Vorlesestimmen; hier liest der Browser vor.
  • Avatar-Baukasten: Die Auswahl der Figuren im Mitgliederbereich ist stark visuell. Jede Figur ist mit Namen und Gruppe beschriftet, ein Bild ist aber nicht in jedem Detail beschreibbar.

Barrieren melden

Sie sind auf ein Hindernis gestoßen oder brauchen einen Inhalt in einer anderen Form, zum Beispiel als großgedruckten Text oder als einfache Datei? Schreiben Sie uns an kontakt@kian-organisation.com mit dem Betreff „Barrierefreiheit“ oder per Post an KIAN e.V., Kriegkstraße 30, 60326 Frankfurt am Main. Wir melden uns und beheben das Hindernis, so schnell wir können.

Da diese Website nicht unter die gesetzlichen Vorgaben für öffentliche Stellen fällt, gibt es kein behördliches Durchsetzungsverfahren. Ihre Rückmeldung ist für uns trotzdem verbindlich: Wir führen eine Liste der gemeldeten Hindernisse und aktualisieren diese Erklärung, sobald wir etwas verbessert haben.

Stand: September 2026. Grundlage: Selbstbewertung von KIAN e.V. mit automatisierten Prüfungen von Überschriften, Alternativtexten, Kontrasten und Zielgrößen sowie manuellen Tests mit Tastatur und Screenreader.