inKlusIAN Spielpark
Deutschlands erster inklusiver Indoor- & Outdoor-Spielpark in Frankfurt. Standortsuche läuft.
Schriftgröße
Aktuell: Normal (100%)
Darstellung
Bewegung & Vorlesen
Diese Einstellungen bleiben auf diesem Gerät im Browser gespeichert. Es werden keine Daten übertragen oder ausgewertet.
Wir bauen inklusive Spielplätze und beraten Familien. Seit 2019, in jedem Alter, mit jeder Behinderung.
Wir benennen die Gruppen einzeln, weil Sammelbegriffe und Sammelsymbole die meisten davon unsichtbar machen.
Acht Formen, keine wie die andere, keine größer als die andere. Erst zusammen ergeben sie einen Kreis. Das ist unser Zeichen und unsere Haltung.
Kian, der Sohn des Gründers Amir Emdadi, ist der Auslöser und der Namensgeber. Was in der eigenen Familie anfing, wurde 2019 ein Verein: erst Rollstuhl-Schaukeln an zwei Frankfurter Schulen, dann Rolli-Karussells in den Parks der Stadt.
Elf Projekte sind umgesetzt, drei sind in Planung. Sie bleiben der Beleg für unsere Arbeit. Sie sind nicht mehr ihre Definition.
11
realisierte Projekte in Frankfurt, von Schulhöfen bis zu öffentlichen Parks.
100 %
der zweckgebundenen Spenden fließen direkt in das jeweilige Projekt.
3
weitere Projekte sind vollständig geplant (inKlusIAN, Fritz-Tarnow-Straße, Lohrberg).
Seit 2023
Beratungsstelle für Inklusion und Teilhabe für Familien und Senioren.
e. V.
eingetragen und gemeinnützig, Amtsgericht Frankfurt am Main, VR 16487.
Wer nur an Rollstühle denkt, sieht einen Bruchteil. In der amtlichen Statistik stehen Sehbehinderung, Gehörlosigkeit, chronische Erkrankungen und Lernschwierigkeiten in derselben Zahl.
7,8 Mio.
Menschen mit Behinderung leben aktuell in Deutschland.
9,4 %
der Gesamtbevölkerung in Deutschland sind Menschen mit Behinderung.
18,75 %
Anstieg der Zahl der Menschen mit Behinderung seit 1995.
30 %
der Bevölkerung sind indirekt betroffen, als Angehörige oder Pflegende.
Rollstuhl-Karussells, Schaukeln und Wasserspiele auf öffentlichen Spielplätzen und Schulhöfen.
Taktile Leitlinien für Sehbehinderte, reizarme Zonen für Neurodivergente und Leichte Sprache.
Kostenlose Hilfe für Familien und Senioren bei Badumbauten, Anträgen und Widersprüchen.
Prüfung von Bauplanungen vor dem Bau, Sensibilisierung von Teams und barrierefreie Arbeitsplätze.
Aktionen im Stadtraum, Pressearbeit und Kooperationen mit Politik und Wirtschaft.
Spenden
Überweisung oder GiroCode scannen. Quittung bis 300 Euro ohne Formular.
Ehrenamt
Wir suchen Menschen für Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und Projektbegleitung vor Ort.
Schreiben Sie unsKontakt
Kriegkstraße 30, 60326 Frankfurt am Main
kontakt@kian-organisation.com
Spenden
Wir nehmen Spenden per Überweisung an. Unten stehen die Bankdaten zum einfachen Kopieren und ein GiroCode für Ihre Banking-App.
Kontoinhaber
Kian Organisation für die Rechte behinderter Menschen
kopiertIBAN
DE62 5004 0000 0335 4164 00
kopiertBIC, Commerzbank
COBADEFFXXX
kopiertVerwendungszweck
Spende
kopiertBetrag wählen und mit Banking-App scannen:
Aktueller Betrag: 50,00 €
Bis 300 Euro erkennt das Finanzamt den Kontoauszug als Nachweis an. Wenn Sie zusätzlich eine Bestätigung von uns brauchen, schreiben Sie uns kurz.
Nachweis anfordernErzeugen Sie einen Referenzcode für den Verwendungszweck Ihrer Überweisung:
Projekte
Seit 2019 hat KIAN e.V. acht Projekte in Frankfurt umgesetzt: zwei Rollstuhl-Schaukeln auf Schulhöfen und sechs Rolli-Karussells in öffentlichen Parks, im Kätcheslachpark ergänzt um ein inklusives Wasserspiel. Drei weitere Projekte sind vollständig geplant: inKlusIAN, Fritz-Tarnow-Straße und Lohrberg. Was in Planung ist, steht hier transparent als Planung. Erst wenn ein Gerät steht und benutzt wird, nennen wir es umgesetzt.
Deutschlands erster inklusiver Indoor- & Outdoor-Spielpark in Frankfurt. Standortsuche läuft.
Vollständig inklusiver Spielplatz hinter der Viktor-Frankl-Schule im Dornbusch.
Erweiterung des bestehenden Spielplatzes um inklusive Spielgeräte.

Rolli-Karussell mit LEBERECHT-Stiftung (2022).

Inklusives Karussell für alle Kinder (2022).

Karussell & inklusives Wasserspiel (2022).

Rolli-Karussell am großen Waldspielplatz (2021).

Gemeinsames Drehen für Groß und Klein (2021).

Barrierefreies Karussell im Park (2021).

Rollstuhl-Schaukel auf dem Schulgelände (2019).

Rollstuhl-Schaukel auf dem Schulhof (2019).
Teilen Sie Ihre Gedanken zu einem unserer Projekte. Wenn Sie als Vereinsmitglied angemeldet sind, wird automatisch Ihr Profilbild angezeigt.
Initiativen
Neben den Spielgeräten hat KIAN e.V. im Jahr 2020 drei Kampagnen umgesetzt: die Plakatkampagne „War es deine Flasche?“ gegen Scherben auf Spielplätzen, das COVID Kit mit Schutzpaketen für Familien während der Pandemie und das Christmas Kit mit Weihnachtsüberraschungen für Familien. Über die Plakatkampagne berichtete das Journal Frankfurt im Juli 2020.

Schutzpakete für Familien während Pandemie (2020).

Kampagne gegen Scherben auf Spielplätzen (2020).

Weihnachtsüberraschungen für Familien (2020).
Alle sieben arbeiten unentgeltlich. Es gibt keine Geschäftsstelle und keine Gehälter, die Ressorts sind trotzdem klar verteilt. Für Partner heißt das: Sie sprechen direkt mit der Person, die das Thema verantwortet.
Gründungsmitglieder
Vorstandsvorsitzender · Gesamtleitung, Strategie
Vater von Kian, dem Namensgeber des Vereins. Initiator von inKlusIAN und Motor der Projekte. Er kennt den Alltag mit Barrieren aus erster Hand.
„Deshalb ist es so wichtig, dass Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam aufwachsen, spielen und lernen.“
Stellvertretender Vorsitzender · Projektsteuerung
Begleitet den Verein seit Stunde null. Sein juristisches Know-how trug die Vereinsgründung; heute steuert er Projekte und Partnerschaften.
Schatzmeisterin · Finanzen, Spenden
Mutter von Kian, engagiert sich für inklusives Lernen und unterstützt andere Eltern, vor allem alleinerziehende Mütter.
„Vor allem die vielen alleinerziehenden Mütter brauchen unseren Support. Auch moralisch.“
Leitung Öffentlichkeitsarbeit · Presse, Marketing
Sorgt dafür, dass aus jedem gebauten Spielgerät auch eine Geschichte wird, die in der Stadt ankommt.
„Ich wünsche mir, dass mein Kind ohne Vorurteile und mit offenem Geist durchs Leben geht.“
Weiterer Vorstand
Fundraising
Fördermittel & Kooperationen.
Projekte & Inklusion
Projektplanung & Qualitätsmanagement.
Schriftführer
Protokoll & Vereinsregister.
Leuchtturmprojekt · inKlusIAN
Nach zweieinhalb Jahren Planung steht das Konzept: ein europaweit einzigartiges Zentrum für Inklusion, Teilhabe und Begegnung. Auf einem zusammenhängenden Gelände entstehen ein barrierefreier Indoor- und Outdoor-Erlebnispark und alle Angebote, die Familien, Menschen mit Behinderung, Senioren und Menschen mit Zuwanderungsgeschichte im Alltag brauchen. Aktuell suchen wir dafür das passende Grundstück.
inKlusIAN: Das inklusive Teilhabezentrum · KIAN e.V.
Heute müssen Familien mit Kindern mit Behinderung oft ein Dutzend verschiedene Stellen aufsuchen: Spielplatz, Therapie, Bürgeramt, Beratung, Hort und Facharztpraxen liegen über die ganze Stadt verteilt. inKlusIAN bringt diese Bereiche erstmals an einem einzigen barrierefreien Standort zusammen – Freizeit, Gesundheit, Bildung, Verwaltung und soziale Teilhabe unter einem gemeinsamen Dach.
Drinnen und draußen gemeinsam spielen, verweilen und stärken.
Aus einer kräftezehrenden Terminkette wird ein machbarer Vormittag.
Bürokratische Hürden abbauen und kurze Amtswege schaffen.
Inklusion als gelebte Praxis im täglichen Betrieb.
Die Bilder sind KI-generierte Entwurfsstudien, keine Fotos und keine verbindliche Architekturplanung. Sie zeigen die geplante Gesamtgestaltung: einladende Eingangssituation, barrierefreie Spielzonen unter freiem Himmel und helle, multifunktionale Innenbereiche für Therapie und Begegnung.
inKlusIAN soll nicht nur ein Frankfurter Vorzeigeprojekt bleiben. Das Zentrum ist als skalierbares Modell für deutsche und europäische Städte konzipiert: weg von getrennten Einzellösungen, hin zu einem ganzheitlichen Ökosystem aus Freizeit, Gesundheit, Bildung, Verwaltung und Teilhabe.
Initiatoren und Beteiligte:
Planung und bauliche Umsetzung vergeben wir gemeinsam mit den Förderpartnern, sobald der Standort feststeht.
Beratung
Für Betroffene und Angehörige in jedem Alter. Kostenlos, unabhängig und ohne bürokratische Hürden in Frankfurt und Rhein-Main.
Das Badezimmer
Bodengleiche Dusche, Stützgriffe, unterfahrbares Waschbecken und breitere Türen. Wir klären, was im Bestand machbar ist.
Kostenträger und Anträge
Pflegekassenzuschüsse, Eingliederungshilfe und Fördertöpfe: Wir helfen beim Ausfüllen und bei Widersprüchen.
Umsetzung mit Fachbetrieben
Vermittlung zuverlässiger Handwerksbetriebe, die barrierefreies Bauen beherrschen.
Schriftlich oder persönlich vor Ort. Auf Wunsch mit Gebärdensprachdolmetschung.
kontakt@kian-organisation.com
Online anfragenSchildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.
Mitglied werden
Mit einer Mitgliedschaft bei KIAN e.V. setzen Sie sich für eine Gesellschaft ein, in der alle Menschen selbstverständlich dazugehören.
Füllen Sie den Antrag unten in 2 Minuten digital aus und senden Sie ihn direkt ab.
Laden Sie die PDF herunter und füllen Sie sie bequem digital an PC, Tablet oder Smartphone aus.
Wählen Sie den ausgefüllten Antrag als PDF oder Foto aus. Wir prüfen die Datei sofort, dann senden Sie sie aus Ihrem E-Mail-Programm an den Verein.
Sie haben das PDF digital ausgefüllt oder ausgedruckt und unterschrieben? Wählen Sie die Datei aus. Wir prüfen sie sofort, danach senden Sie sie mit einem Klick aus Ihrem E-Mail-Programm an kontakt@kian-organisation.com.
Fast geschafft. Ihr E-Mail-Programm hat sich mit Betreff und Text geöffnet. Bitte hängen Sie die geprüfte Datei noch an und senden Sie die E-Mail ab. Auf dem Handy können Sie die Datei stattdessen über „Teilen“ direkt an die Mail-App geben.
E-Mail erneut öffnenFriends & Förderer • Für Unternehmen
KIAN e.V. verwandelt Förderbeträge in barrierefreie Orte, die in Frankfurt stehen bleiben: sichtbar, benutzbar und dauerhaft.
Projektpatenschaft: Finanzierung eines konkreten Vorhabens mit Namensnennung auf der Tafel vor Ort und Pressetermin.
Fördermitgliedschaft: monatlich oder jährlich, inklusive Inklusions-Erstberatung für Ihr eigenes Gebäude.
Bauplanung und Consulting: Begehung von Bauentwürfen mit Betroffenen, bevor teure Nachrüstungen entstehen.
Unsere Partner & Förderer
Gemeinsam mit Stiftungen, Unternehmen und Medienpartnern schaffen wir inklusive Lebens- und Spielräume in Frankfurt und ganz Hessen. Diese Partner unterstützen unsere Arbeit bereits:
Ob Projektpatenschaft, barrierefreie Architekturberatung oder Fördermitgliedschaft: Lassen Sie uns gemeinsam besprechen, wie wir Barrieren abbauen.
Mitgliederbereich
Zugangsdaten erhalten Mitglieder nach der Aufnahme durch den Vorstand per E-Mail an die im Antrag genannte Adresse. Mit dem Link darin vergeben Sie Ihr eigenes Passwort.
Presse
Berichte über die Arbeit von KIAN e.V., von der Vereinsgründung bis zum Spielpark inKlusIAN. Die Onlinebeiträge sind verlinkt, drei Fernsehbeiträge können Sie direkt hier ansehen.
Über inKlusIAN, die geplante Halle in Frankfurt mit Spielgeräten, die alle Kinder nutzen können.
Über die Pläne für ein inklusives Spielgerät auf dem Lohrberg und dessen Finanzierung.
Was Inklusion bedeutet und was die UN-Behindertenrechtskonvention dazu sagt.
Die neue Kinderbeauftragte für den Dornbusch setzt sich für inklusive Spielgeräte an der Fritz-Tarnow-Straße ein.
Zur Einweihung des Rollstuhl-Karussells im Grüneburgpark.
Drei neue Rollstuhl-Karussells auf Frankfurter Spielplätzen, initiiert von KIAN e.V. und finanziert von der LEBERECHT-Stiftung.
Über die Kampagne zu Müll im Stadtraum und zur Sicherheit von Menschen mit Behinderung nach dem Lockdown.
Bericht von Franco Foraci über die erste Rollstuhl-Schaukel an der Viktor-Frankl-Schule in Frankfurt, Emil und seine Mutter, und den Verein KIAN. Mit deutschen Untertiteln und Transkript.
Sprecher: Eine Schaukel für Kinder, die im Rollstuhl sitzen. So etwas gibt es, sieht man aber auf kaum einem Spielplatz. Auch der Vater eines behinderten Sohns wusste nichts davon. Er hatte genug Kraft, seinen Sohn auf eine normale Schaukel zu heben. Erst durch die Tränen einer Frau, die das mit ihren behinderten Kindern nicht machen konnte, entdeckte er die Rolli-Schaukel. Das hat dann einiges in Bewegung gebracht.
Reporter: Ein Ausflug zum Spielplatz. Janett Sabri und ihr Sohn Emil wollen Spaß haben. Aber Emil bleibt wie so oft nur Zuschauer. Schade. Denn selbst solche Schaukeln mit Nestern für gehandicapte Kinder waren gar nicht attraktiv, sagt die Mutter.
Mutter: Irgendwann verliert man die Kraft, sie draufzuheben. Ich glaube, mit acht, maximal, konnte ich das noch bewältigen. Aber ich kann ihn da schon gar nicht mehr reinbringen. Das ist körperlich nicht machbar. Aber er ist jetzt 14, er würde sich auch nicht mehr in die Rollstuhlschaukel legen.
Reporter: Viele Spielplätze sind zwar barrierefrei, doch sonst fehlt für behinderte Kinder oft alles. Emil hat Glück in seiner Schule, der Viktor-Frankl-Schule in Frankfurt. Da steht seit einigen Monaten ein besonderes Gerät. Diese Schaukel ist speziell für Rollifahrer konstruiert. Auf Initiative eines Vereins von Eltern wurde sie im Schulhof aufgebaut. Emil probiert sie aus, er lacht wieder über das ganze Gesicht.
Lehrer: Das Hochschaukeln, das Runterschaukeln, das macht einen großen Spaß. Das ist eine sehr unkomplizierte Sache. Was ich gesehen habe, war sehr beeindruckend auf dem Schulfest, dass andere Kinder, die nicht behindert sind, sich das aus der Nähe betrachten und mitschaukeln können. Für sie gibt es vorne und hinten auch Trittbretter zum Mitmachen.
Reporter: Ganz im Sinne von mehr Inklusion im Alltag, die sich der Verein Projekt KIAN wünscht. Geführt von Amir Emdadi. Er selbst ist Vater eines behinderten Kindes. Er entdeckte die Rolli-Schaukeln im Netz, setzte sich dafür ein, sammelte Spenden, gewann die Stadt und den Ausländerbeirat.
Amir Emdadi: Schaukeln verändern in den Familien das, dass die Mütter oder die Väter auf den Spielplatz kommen mit ihrem Kind, das eine Behinderung hat, im Rollstuhl sitzt. Die haben das Gefühl: Wir gehören dazu. Wir wollen die Menschen dazu animieren, mit ihren Kindern rauszukommen, und ihnen einen Grund geben.
Reporter: Immerhin kostet eine Schaukel fast 10.000 Euro. Die Nachfragen seien riesig. Weitere elf Rolli-Schaukeln sollen dieses Jahr im Stadtgebiet dazukommen, vorwiegend finanziert von privaten Spenden. Mittlerweile kann der Verein mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband als finanziellem Unterstützer rechnen. Dank unserer Nachfrage dort. Kleiner Verein, aber große Wirkung.
Lehrer: Großartig, da bin ich hellauf begeistert. Ich wünschte, der Verein kriegt das hin, denn der Inklusionsgedanke wäre super.
Reporter: Vielleicht werden irgendwann auf Spielplätzen in ganz Hessen solche Rolli-Schaukeln ganz normal. Der Ausflug zum Spielplatz außerhalb der Schule wird für Emil in Zukunft keine Enttäuschung mehr.
Das Transkript entstand per Spracherkennung und wurde redaktionell geprüft. Der Beitrag ist auf den KIAN-Teil der Sendung geschnitten (3:34 Minuten).
Über den Alltag der Familie und die Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Medikamenten.
Gespräch darüber, was Inklusion in der Gesellschaft praktisch bedeutet.
Über barrierefreie Spielplätze und den Anlass zur Gründung des Vereins.
Auf dieser Seite steht alles in Leichter Sprache.
Es sind die gleichen Infos wie auf den anderen Seiten.
KIAN e. V. ist ein Verein aus Frankfurt am Main.
Ein Verein ist eine Gruppe von Menschen.
Die Menschen haben ein gemeinsames Ziel.
Unser Ziel ist: Alle Menschen sollen überall mitmachen können.
Wir setzen uns für Menschen mit Behinderung ein.
Für Kinder, für Erwachsene und für alte Menschen.
Den Verein gibt es seit dem Jahr 2019.
Der Verein heißt nach einem Kind.
Das Kind heißt Kian.
Der Vater von Kian hat den Verein gegründet.
Wir bauen Spielplätze für alle Kinder.
Zum Beispiel bauen wir Karussells.
Auf diese Karussells kann man mit dem Rollstuhl fahren.
Dann können alle Kinder zusammen spielen.
Wir haben schon 11 Projekte fertig gebaut.
Alle stehen in Frankfurt.
Wir helfen Familien beim Umbau von Badezimmern.
Zum Beispiel bei einer Dusche ohne Stufe.
Wir helfen beim Ausfüllen von Anträgen.
Ein Antrag ist ein Formular für Ämter.
Mit einem Antrag kann man Geld für den Umbau bekommen.
Wir beraten auch Firmen.
Wir sagen den Firmen: So wird Ihr Haus barrierefrei.
Barrierefrei heißt: Alle Menschen kommen überall hin.
Auch Menschen im Rollstuhl.
Auch blinde Menschen.
Unser großes Projekt heißt inKlusIAN.
inKlusIAN wird ein großer Spiel-Park in Frankfurt.
Der Park ist drinnen und draußen.
Alle Menschen dürfen dort spielen.
Menschen mit Behinderung und Menschen ohne Behinderung.
Wir suchen gerade einen Platz für den Park.
Sie haben eine Frage zu Ihrer Behinderung?
Dann schreiben Sie uns.
Unsere Beratung kostet nichts.
Wir hören Ihnen zu.
Wir sagen Ihnen, was Sie tun können.
Sie können mit uns auch persönlich sprechen.
Unsere E-Mail-Adresse ist: kontakt@kian-organisation.com
Sie brauchen einen Dolmetscher für Gebärden-Sprache?
Dann sagen Sie uns Bescheid.
Wir organisieren das.
Sie können uns Geld spenden.
Spenden heißt: Sie schenken uns Geld.
Mit dem Geld bauen wir neue Spielplätze.
Auf unserer Spenden-Seite steht unsere Konto-Nummer.
Dort gibt es auch einen Code für Ihre Bank-App.
Sie können auch Mitglied werden.
Mitglied heißt: Sie gehören zu unserem Verein.
Sie zahlen jedes Jahr etwas Geld.
Oben auf der Seite ist ein Knopf.
Der Knopf heißt Barriere-Leiste.
Klicken Sie auf den Knopf.
Dann können Sie die Seite einstellen.
Sie können die Schrift größer machen.
Sie können die Farben stärker machen.
Sie können die Bewegungen ausschalten.
Sie können sich den Text vorlesen lassen.
Ihre Einstellungen bleiben gespeichert.
Sie bleiben nur auf Ihrem eigenen Gerät.
Satzung
Neufassung vom 18. November 2019, beschlossen von der Mitgliederversammlung am 16. April 2019. Vereinsregister Amtsgericht Frankfurt am Main, VR 16487.
Satzung (Neufassung vom 18.11.2019). In der Originalurkunde sind die Änderungen farblich kenntlich gemacht; diese Hervorhebung ist in der Online-Fassung nicht enthalten.
Der Verein führt den Namen
KIAN Organisation für die Rechte behinderter Menschen
Er hat seinen Sitz in 60326 Frankfurt am Main, Kriegkstraße 30.
Er soll in das Vereinsregister der Stadt Frankfurt beim Amtsgericht Frankfurt eingetragen werden. Mit Eintragung im Vereinsregister lautet der Name
KIAN Organisation für die Rechte behinderter Menschen e. V.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Vereinszweck ist die Förderung der Hilfe für Behinderte nach § 52 Abs. 2 S. 1 Nr. 10 AO.
Er wird insbesondere verwirklicht durch:
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
Der Verein tritt für die Erhaltung, Wiederherstellung, Einrichtung und den Schutz von Einrichtungen für Behinderte ein.
Für jede im Verein betriebene Tätigkeit kann im Bedarfsfall eine eigene Abteilung gegründet werden.
Der Verein besteht aus:
Gründungsmitglieder sind folgende Personen:
In der Urkunde sind die vollständigen Anschriften der Gründungsmitglieder angegeben. Aus Datenschutzgründen nennt die Online-Fassung nur die Wohnorte.
Alle neun Personen sind bei der Gründungsversammlung anwesend.
Ordentliches Mitglied kann jede natürliche Person werden. Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
Der Aufnahmeantrag Minderjähriger bedarf der Unterschriften der gesetzlichen Vertreter.
Gegen die Ablehnung des Aufnahmeantrages durch den Vorstand, die keiner Begründung bedarf, kann der Antragsteller die Mitgliederversammlung anrufen. Diese entscheidet endgültig.
Förderndes Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und die dem Verein angehören will.
Für die Aufnahme gelten die Regeln über die Aufnahme ordentlicher Mitglieder entsprechend.
Ehrenmitglied kann auch eine natürliche Person werden, die nicht Mitglied des Vereins ist.
Von den Mitgliedern werden Beiträge erhoben. Die Höhe des Jahresbeitrages wird in der Mitgliederversammlung bestimmt.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
Der Austritt ist dem Vorstand gegenüber schriftlich zu erklären. Er ist unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten und nur zum Schluss eines Geschäftsjahres zulässig.
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden:
Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Vor der Entscheidung hat er dem Mitglied Gelegenheit zu geben, sich mündlich oder schriftlich zu äußern; hierzu ist das Mitglied unter Einhaltung einer Mindestfrist von zehn Tagen schriftlich aufzufordern. Die Entscheidung über den Ausschluss ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied durch einen eingeschriebenen Brief zuzustellen.
Gegen die Entscheidung ist die Berufung an die Mitgliederversammlung zulässig; sie muss schriftlich binnen drei Wochen nach Absendung der Entscheidung erfolgen.
Ein Mitglied kann des Weiteren ausgeschlossen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung durch den Vorstand mit der Zahlung von Beiträgen oder Umlagen in Höhe von mehr als einem Jahresbeitrag im Rückstand ist.
Der Ausschluss kann durch den Vorstand erst beschlossen werden, wenn seit Absendung des zweiten Mahnschreibens, das den Hinweis auf den Ausschluss zu enthalten hat, drei Monate vergangen sind.
Mitglieder, deren Mitgliedschaft erloschen ist, haben keinen Anspruch auf Anteile aus dem Vereinsvermögen.
Andere Ansprüche gegen den Verein müssen binnen sechs Monaten nach Erlöschen der Mitgliedschaft durch eingeschriebenen Brief geltend gemacht und begründet werden.
Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen des Vereinszweckes an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.
Jedes Mitglied erhält monatlich unentgeltlich ein Exemplar der Vereinszeitung, soweit eine solche verlegt wird.
Alle Mitglieder sind verpflichtet, sich nach der Satzung und den weiteren Ordnungen des Vereins zu verhalten, gegenseitige Rücksichtnahme und Kameradschaft zu wahren.
Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Aufnahmegebühren und Jahresbeiträgen verpflichtet.
Es ist der Mitgliederversammlung möglich, Umlagen festzusetzen. Diese betragen pro Jahr höchstens 30,00 € pro Mitglied.
Jedes Mitglied hat an den Arbeitseinsätzen des Vereins teilzunehmen oder ersatzweise dafür ein Entgelt zu zahlen.
Alles Nähere dazu wird per Beschluss der Mitgliederversammlung festgelegt.
Die Organe des Vereins sind:
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die seines Vertreters.
Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Vorstandssitzungen, die vom Vorsitzenden oder vom stellvertretenden Vorsitzenden schriftlich, fernmündlich oder telegrafisch einberufen werden.
Der Vorstand kann verbindliche Ordnungen erlassen. Über seine Tätigkeit hat der Vorstand der Mitgliederversammlung zu berichten.
Bei Bedarf können Vereinsämter im Rahmen haushaltsrechtlicher Möglichkeiten entgeltlich auf der Grundlage eines Vertrages oder gegen Zahlung einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26a EStG ausgeübt werden.
Wer Tätigkeiten im Dienst des Vereins ausübt, kann hierfür durch entsprechende Vorstandsbeschlüsse eine angemessene Vergütung erhalten.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind:
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorstand vertreten.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren, vom Tag der Wahl an gerechnet, gewählt.
Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Neuwahl im Amt. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes ist zulässig.
Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden.
Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf der Amtszeit aus, ist der Vorstand berechtigt, dieses Amt durch Kooption zu besetzen.
Der Vorstand ist berechtigt, alle arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Entscheidungen zu treffen und Verträge zu schließen.
Der Vorstand haftet seinen Mitgliedern gegenüber nicht für Schäden aus einer fahrlässig begangenen Pflichtverletzung.
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich im ersten Quartal, möglichst zum Beginn des Kalenderjahres, statt.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn 1/3 der Mitglieder es schriftlich unter Angabe der Gründe beim Vorstand beantragt.
Die ordentliche Mitgliederversammlung ist insbesondere zuständig für die:
Die Einberufung von Mitgliederversammlungen erfolgt durch Veröffentlichung der Tagesordnung und der Anträge in der Vereinszeitung oder schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit einer Frist von zwei Wochen.
Zwischen dem Tag des Erscheinens der Vereinszeitung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von mindestens vier Wochen liegen.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Aufgabe der Einladung bei der Post unter der letzten dem Verein bekannten Mitgliedsadresse.
Anträge auf Satzungsänderung müssen unter Benennung der abzuändernden Vorschrift wörtlich mitgeteilt werden.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden des Vorstandes, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter geleitet.
Ist keines dieser Vorstandsmitglieder anwesend, so bestimmt die Versammlung den Leiter mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Der Versammlungsleiter bestimmt einen Protokollführer.
Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung geändert und ergänzt werden.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst; bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Versammlungsleiters den Ausschlag.
Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimmen.
Schriftliche Abstimmungen erfolgen nur, wenn 1/3 der anwesenden Mitglieder dies verlangt; bei Wahlen muss eine geheime Abstimmung erfolgen, wenn 1/3 der anwesenden Mitglieder dies verlangt.
Satzungs- und Zweckänderungen können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 2/3 der Mitglieder des Vereins erforderlich.
Über Anträge auf Satzungsänderungen kann nur abgestimmt werden, wenn sie zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorsitzenden des Vereins eingegangen und in der Einladung mitgeteilt worden sind.
Die Urkunde führt diesen Paragrafen ebenfalls unter der Nummer 14.
Stimmrecht besitzen nur folgende Mitglieder:
Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden. Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, können an der Mitgliederversammlung als Gäste teilnehmen. Gewählt werden können alle ordentlichen Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, können auf Vorschlag des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.
Die Ernennung zu Ehrenmitgliedern erfolgt auf Lebenszeit; sie bedarf einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder.
Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von zwei Jahren einen Kassenprüfer. Diese dürfen nicht Mitglied des Vorstandes oder eines von ihm eingesetzten Ausschusses sein.
Wiederwahl ist zulässig.
Die Kassenprüfer haben die Kasse des Vereins einschließlich der Bücher und Belege mindestens einmal im Geschäftsjahr sachlich und rechnerisch zu prüfen und dem Vorstand jeweils schriftlich Bericht zu erstatten.
Die Kassenprüfer erstatten der Mitgliederversammlung einen Prüfungsbericht und beantragen bei ordnungsgemäßer Führung der Kassengeschäfte die Entlastung des Kassenwartes und der übrigen Vorstandsmitglieder.
Zur Durchführung der Satzung hat der Vorstand eine Geschäftsordnung, eine Finanzordnung und Rechtsordnung zu erlassen. Die Ordnungen werden mit einer Mehrheit von 2/3 der Mitglieder des Vorstandes beschlossen. Darüber hinaus kann der Vorstand weitere Ordnungen erlassen.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlungen und des Vorstandes ist unter Angabe von Ort, Zeit und Abstimmungsergebnis jeweils eine Niederschrift anzufertigen. Die Protokollführer fertigen die Protokolle. Die Niederschrift ist vom Vorsitzenden bzw. Versammlungsleiter und dem vom Vorsitzenden bzw. Versammlungsleiter jeweils zu benennenden Schriftführer zu unterschreiben.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigte mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO dienende Körperschaft
DUK-Hilfe e. V., Birkenweg 3, 63486 Bruchköbel, vertretungsberechtigter Vorsitzender: Jens Maspfuhl, Vereinsregister: Stadt Hanau, Registernummer: 31521, Umsatzsteuer-ID FA Hanau: 2225054990,
die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.
Eine Liquidation erfolgt durch die zum Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses amtierenden Vorstandsmitglieder.
Die Auflösung kann nur in einer besonderen, zu diesem Zweck und mit einer Frist von einem Monat einzuberufenden außerordentlichen Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Vierteln der erschienenen Mitglieder beschlossen werden.
Die Satzung ist in der vorliegenden Form von der Mitgliederversammlung des Vereins am 16.04.2019 beschlossen worden. Sie tritt mit Prüfung und Freigabe durch das Vereinsregistergericht in Kraft.
Es folgen die eigenhändigen Unterschriften vom Vorstand, der die hiesige Satzung / Satzungsänderung vom 18.11.2019 beschlossen hat:
Amir Emdadi · Emel Akca Emdadi · Marko R. Spänle · Natalie Rosini
Kian Organisation für die Rechte behinderter Menschen
Kriegkstraße 30
60326 Frankfurt am Main
E-Mail: kontakt@kian-organisation.com
Vereinsregister: Amtsgericht Frankfurt am Main, VR 16487
Vertretungsberechtigter Vorstand: Amir Emdadi (Vorsitzender), Marko Robert Spänle (stellv. Vorsitzender), Emel Akca Emdadi (Schatzmeisterin)
Verantwortlich für journalistisch-redaktionelle Inhalte im Sinne des § 18 Abs. 2 MStV: Natali Rosini, Kriegkstraße 30, 60326 Frankfurt am Main
Die Verkürzung des Registernamens auf „Kian e.V.“ ist beim Registergericht beantragt.
Informationen nach Art. 13 DSGVO zur Verarbeitung personenbezogener Daten auf dieser Website und in der Vereinsarbeit.
Kian Organisation für die Rechte behinderter Menschen e.V.
Kriegkstraße 30
60326 Frankfurt am Main
E-Mail: kontakt@kian-organisation.com
Bei Fragen zum Datenschutz stehen wir Ihnen unter kontakt@kian-organisation.com oder unter der oben angegebenen postalischen Anschrift zur Verfügung.
Bei Aufruf unserer Webseite werden zur Analyse von Fehlern und Sicherheitsvorfällen Logfiles erstellt. Diese bleiben nur für einige Tage bis Wochen gespeichert und werden anschließend automatisch gelöscht.
Die Website wird bei einem externen Dienstleister gehostet. Anbieter ist die Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland (Dienste: Firebase Hosting und Cloud Firestore). Mit dem Anbieter besteht ein Vertrag über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Die Speicherung der Logfiles erfolgt dort.
Die Auslieferung der Website erfolgt über das globale Content-Delivery-Network des Anbieters. Die Dateien der Website werden dabei auf Servern in mehreren Regionen weltweit vorgehalten; Anfragen werden an den geografisch nächstgelegenen Serverstandort geleitet, für Besucherinnen und Besucher aus Deutschland regelmäßig an ein europäisches Rechenzentrum. Ein Zugriff durch die Google LLC, 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA, als Unterauftragsverarbeiterin kann dabei nicht ausgeschlossen werden. Grundlage der Übermittlung sind die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO in Verbindung mit ergänzenden Schutzmaßnahmen.
Personenbezogene Daten, die über die Website erhoben und in der Datenbank des Vereins gespeichert werden, werden ausschließlich in der Region europe-west3 (Frankfurt am Main, Deutschland) verarbeitet und gespeichert. Rechtsgrundlage für den Einsatz des Hosting-Dienstleisters ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; das berechtigte Interesse liegt in einer sicheren, schnellen und effizienten Bereitstellung des Online-Angebots.
Für den Mitgliederbereich bieten wir Mitgliedern ein Nutzerkonto an. Bei Registrierung und Anmeldung verarbeiten wir Ihre E-Mail-Adresse, ein von Ihnen gewähltes Passwort (nur als Prüfsumme gespeichert) sowie den Zeitpunkt der Anmeldung; die IP-Adresse wird in den Sicherheitsprotokollen des Anbieters erfasst. Die Anmeldung erfolgt über Firebase Authentication der Google Ireland Limited (siehe Hosting). Zur Aufrechterhaltung der Sitzung speichert Ihr Browser ein Anmelde-Token lokal; das ist für die Nutzung des Mitgliederbereichs technisch erforderlich (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Die Kontodaten werden mit Ende der Mitgliedschaft gelöscht.
Über den Online-Mitgliedsantrag erfassen wir Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer (freiwillig), Mitgliedsart, Beitrag, Zahlungsweise und für das SEPA-Lastschriftmandat Kontoinhaber, IBAN, BIC und Kreditinstitut. Wir verarbeiten diese Angaben zur Begründung und Durchführung der Mitgliedschaft (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Die Bankverbindung wird bereits in Ihrem Browser verschlüsselt und kann ausschließlich von der Schatzmeisterin entschlüsselt werden. Die Daten werden in der Datenbank des Vereins (Cloud Firestore, Region Frankfurt am Main) gespeichert; für die Aufbewahrung gelten die Fristen im Abschnitt Speicherdauer.
Über das Beratungsformular können Sie uns Ihr Anliegen schildern. Wir erfassen Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer (freiwillig), Thema und Ihre Nachricht und speichern die Anfrage in der Datenbank des Vereins. In der Nachricht können Sie freiwillig auch Angaben zu Gesundheit oder Behinderung machen. Diese verarbeiten wir ausschließlich zur Vorbereitung und Durchführung der Beratung auf Grundlage Ihrer ausdrücklichen Einwilligung (Art. 9 Abs. 2 lit. a in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die Sie im Formular erteilen und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können. Zugriff haben nur die für die Beratung zuständigen Vorstandsmitglieder. Anfragen werden nach Abschluss der Beratung, spätestens nach zwölf Monaten, gelöscht, sofern keine Mitgliedschaft oder gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Wenn Sie auf der Projektseite einen Kommentar hinterlassen, speichern wir den von Ihnen angegebenen Namen, den Kommentartext, das gewählte Projekt und den Zeitpunkt. Name und Text werden nach Prüfung durch den Verein öffentlich auf der Website angezeigt; bei angemeldeten Mitgliedern erscheint zusätzlich das Profilbild. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die Sie mit dem Absenden erteilen und jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen können. Kommentare werden auf Ihren Wunsch per E-Mail an kontakt@kian-organisation.com gelöscht.
Im Mitgliederbereich können Sie freiwillig ein eigenes Foto hochladen oder einen KIAN-Avatar gestalten. Das Bild wird in Ihrem Mitgliedsprofil gespeichert und neben Kommentaren angezeigt, die Sie als angemeldetes Mitglied veröffentlichen. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO); Sie können das Foto jederzeit im Mitgliederbereich entfernen, danach gilt wieder der Avatar.
Zur Ausstellung einer Zuwendungsbestätigung erfassen wir über das Formular Name, E-Mail-Adresse, Postanschrift, Spendenbetrag und Spendendatum und speichern die Anfrage in der Datenbank des Vereins. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit § 50 EStDV. Ein Doppel der Bestätigung bewahren wir zehn Jahre auf (§ 147 AO).
Wenn Sie uns per E-Mail kontaktieren, verarbeiten wir Ihre Angaben zur Bearbeitung der Anfrage (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, bei allgemeinen Anfragen Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO mit dem berechtigten Interesse an der Beantwortung). Die E-Mails werden gelöscht, sobald die Anfrage erledigt ist und keine Aufbewahrungspflicht besteht.
Diese Website setzt keine Cookies zu Analyse- oder Werbezwecken ein, verwendet keine Tracking-Dienste und bindet keine Inhalte von Drittanbietern wie Schriften, Karten oder Videoplattformen ein. Schriften, Bilder und Videos werden von unserem eigenen Hosting ausgeliefert. Ihr Browser speichert lediglich Ihre Einstellungen der Barriere-Leiste (Kontrast, reizarme Ansicht, Farbschema, Animationen, Vorlesestimme), den Hinweis, dass die Startanimation in dieser Sitzung bereits gezeigt wurde, und bei angemeldeten Mitgliedern das Anmelde-Token. Diese Speicherung ist für die von Ihnen gewünschten Funktionen erforderlich (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG) und enthält keine Kennung zur Wiedererkennung über andere Websites hinweg.
Die aufgenommenen Vorlesestimmen sind vorab erzeugte Audiodateien auf unserem eigenen Hosting; dabei werden keine Daten an Dritte übertragen. Wählen Sie eine Stimme des Browsers, nutzt die Website die Sprachausgabe Ihres Browsers oder Betriebssystems. Je nach Browser und Stimme kann der Hersteller den vorzulesenden Text zur Sprachsynthese an eigene Server übertragen; darauf haben wir keinen Einfluss. Personenbezogene Daten von Ihnen werden dabei nicht übermittelt, nur der Seitentext.
KIAN e.V. verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder zu folgenden Zwecken:
Rechtsgrundlagen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO für die Durchführung des Mitgliedschaftsverhältnisses, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO für gesetzliche Aufbewahrungs- und Nachweispflichten, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO für das berechtigte Interesse an einer ordnungsgemäßen Vereinsverwaltung sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO bei Einwilligungen, etwa zur Bildveröffentlichung.
Mitgliedsdaten werden von den jeweiligen Funktionsträger:innen unseres Vereins nur für die ihnen zugeordnete Aufgabenerfüllung verarbeitet. Im Einzelnen bedeutet dies:
Wenn der Vorstand Mitgliedsdaten benötigt, um seine Aufgaben zu erledigen, darf er auf alle hierfür erforderlichen Mitgliedsdaten zugreifen. Dazu gehört insbesondere:
Jedes Vorstandsmitglied erhält ausschließlich Zugriff auf diejenigen Daten, die zur Erfüllung der ihm zugeordneten Aufgabe erforderlich sind. Alle Funktionsträgerinnen und Funktionsträger sind zur Vertraulichkeit und zur Einhaltung der Vorgaben der DSGVO verpflichtet.
Der/die Kassenwart:in verarbeitet die Mitgliedsdaten, die für den Einzug der Mitgliedsbeiträge erforderlich sind; der/die Kassenprüfer:in verarbeitet die Mitgliedsdaten, die für die Kassenprüfung relevant sind. Dies sind Vorname, Nachname, postalische Anschrift und Bankverbindung mit Zahlungsdaten sowie ggf. Zugriff auf die Lastschriftverfahrensgenehmigung inklusive Unterschrift, sofern das Mitglied dem Verein ein Lastschriftmandat erteilt hat.
Die Vereinsgeschäftsstelle verarbeitet die Mitgliedsdaten zur Mitgliedsverwaltung und -betreuung.
Zweck für die Verarbeitung der Mitgliedsdaten ist die Verfolgung des Vereinszwecks und die Vereinsverwaltung. Rechtsgrundlage ist die Vereinsmitgliedschaft (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
Die aktuellen Mitgliedsdaten werden für die Dauer der Mitgliedschaft gespeichert. Die Stammdaten eines Mitglieds werden mit Ablauf des Kalenderjahres gelöscht, das auf die Beendigung der Mitgliedschaft folgt. Davon ausgenommen sind Daten, die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten unterliegen. Buchungsbelege, Beitrags- und Spendennachweise sowie Doppel der Zuwendungsbestätigungen werden zehn Jahre aufbewahrt (§ 147 AO, § 257 HGB), empfangene und abgesandte Geschäfts- und Handelsbriefe sechs Jahre. Die Fristen beginnen jeweils mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist. Bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden diese Daten für die weitere Verarbeitung gesperrt und ausschließlich zur Erfüllung der gesetzlichen Nachweispflichten vorgehalten.
Wenn wir personenbezogene Daten von Ihnen verarbeiten, haben Sie folgende Betroffenenrechte:
Stand: September 2026
KIAN e.V. setzt sich für Teilhabe ein. Deshalb soll auch diese Website für alle nutzbar sein: mit Screenreader, nur mit der Tastatur, mit wenig Sehvermögen, mit Leseschwierigkeiten oder mit Bedarf an Ruhe und Reizarmut.
Diese Erklärung gilt für die Website kian-organisation.de einschließlich des Mitgliederbereichs. Als eingetragener Verein ohne Beschäftigte unterliegen wir weder der BITV 2.0 noch dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Wir orientieren uns dennoch freiwillig an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Stufe AA, weil Barrierefreiheit unser Vereinszweck ist.
Nach unserer Selbstbewertung mit automatisierten Prüfungen und manuellen Tests mit Tastatur und Screenreader ist die Website weitgehend vereinbar mit WCAG 2.1 AA. Die bekannten Ausnahmen stehen unten.
Sie sind auf ein Hindernis gestoßen oder brauchen einen Inhalt in einer anderen Form, zum Beispiel als großgedruckten Text oder als einfache Datei? Schreiben Sie uns an kontakt@kian-organisation.com mit dem Betreff „Barrierefreiheit“ oder per Post an KIAN e.V., Kriegkstraße 30, 60326 Frankfurt am Main. Wir melden uns und beheben das Hindernis, so schnell wir können.
Da diese Website nicht unter die gesetzlichen Vorgaben für öffentliche Stellen fällt, gibt es kein behördliches Durchsetzungsverfahren. Ihre Rückmeldung ist für uns trotzdem verbindlich: Wir führen eine Liste der gemeldeten Hindernisse und aktualisieren diese Erklärung, sobald wir etwas verbessert haben.
Stand: September 2026. Grundlage: Selbstbewertung von KIAN e.V. mit automatisierten Prüfungen von Überschriften, Alternativtexten, Kontrasten und Zielgrößen sowie manuellen Tests mit Tastatur und Screenreader.
Gemeinschaft & Dialog
Meinungen & Stimmen zu unseren Projekten
Echte Erfahrungen und Rückmeldungen aus unserer Gemeinschaft. Alle Beiträge werden aktiv vor Veröffentlichung auf Hate-Speech, Beleidigungen, Skripte (XSS) und Prompt-Injection geprüft – für einen sicheren und barrierefreien Raum.